Die Abbuchung des diesjährigen Kreissportbund-Mitgliedsbeitrages gemäß Beitragsordnung steht demnächst an. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zum 15. März 2026. Die Beitragsordnung befindet sich auf der KSB-Homepage im Bereich „Über uns“ im Unterpunkt „Satzungen und Ordnungen“.

Der 15. März 2026 ist in diesem Jahr ein Sonntag, weshalb dann erst am Montag oder Dienstag danach abgebucht wird. Dies erfolgt allerdings nur bei den Vereinen, die dem KSB vorher ihre Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) erteilt haben.

Alternativ sind die in Rechnung gestellten Beiträge in einer Summe bis zum 31. März 2026 auf das Konto des KSB zu überweisen. Die Rechnungen wurden in diesen Tagen erstellt und werden den entsprechenden Vereinen ohne erteilte Einzugsermächtigung zugeschickt.

(skl/Foto: skl)