Der Fußball im Landkreis ruht weiter. Mit der neuen Corona-Notfallverordnung im Freistaat Sachsen ergeben sich – trotz sinkender Hospitalisierungszahlen und der deutschlandweit zweitniedrigsten Inzidenz – keine Lockerungen für den Amateursport.

Wie in anderen Bereichen bleibt es also im Wesentlichen bei den bisherigen Regelungen für den Zutritt zu Sportstätten und für den Trainings- und Spielbetrieb.

Nach den Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ist die Durchführung eines geregelten Spielbetriebs unter den derzeit geltenden 2G-Bestimmungen (im Außenbereich für alle ab 18 Jahren) für die Vereine nicht leistbar, teilt der Kreisfußballverband KVFSOE nun mit.

Der Verband stellt die Verhältnismäßigkeit der ab diesem Sonntag, dem 6. Februar bis 6. März geltenden 2022, in Kraft tretenden geänderten Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates offen in Frage.

„Im Hinblick auf die seit nunmehr zwei Jahren extrem angespannte Situation im Vereinssport, den großen Anstrengungen beim Aufstellen und Einhalten von Hygienekonzepten sowie die insbesondere im Freiluftbereich nachweislich geringe Infektionsgefahr, wären Lockerungsschritte auch hier angezeigt gewesen“, so der KVFSOE.

Der naheliegende Blick in die großen sächsischen Stadien, in welchen ab dem kommenden Wochenende teilweise mehr als 10.000 Zuschauer erwartet werden, verstärke den Eindruck, dass der jüngsten Entscheidung Maß und Mitte fehle. So sei weiter zu befürchten, dass sich in den kommenden Wochen weitere Aktive vom organisierten Sport abwenden. Der Landessportbund hatte die Nichtberücksichtigung bei den aktuellen Lockerungen bereits vor Kurzem in seiner umfassenden Kritik ebenfalls moniert. Laut LSB wirke sich dies auch auf den Rückgang der Mitgliederzahlen aus.

„Die jüngste Lockerung der Corona-Verordnung berücksichtigt den Breitensport abermals nicht und schließt Einzelne vom Sporttreiben selbst an der frischen Luft aus. Das demoralisiert die Vereine nicht nur, weil sie weiter ohne Perspektive sind, sondern wirkt auch im Vergleich mit den Regelungen stärker betroffener Bundesländer als völlig unverhältnismäßig.“, so KVFSOE-Präsident Julian Schiebe.

Das KVFSOE-Präsidium hat mit Blick auf die ausgebliebenen Lockerungen einen Beschluss gefasst, der das weitere Verfahren für die Gültigkeitsdauer der Verordnung regelt. Während im Nachwuchsbereich die sukzessive Rückkehr in den Spielbetrieb erfolgen kann, bleibt dieser im Erwachsenenbereich – vorbehaltlich geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen – bis einschließlich 6. März 2022 ausgesetzt.

Sobald (beim Fußball) wieder 3G statt derzeit 2G möglich sei, könne der Spielbetrieb im Erwachsenenbereich fortgesetzt werden, so der KVFSOE.

3G bedeutet: Zutritt zur Sportstätte erhält derjenige, der geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet ist.

Letzteres ist derzeit nicht möglich. Ungeimpfte oder ausschließlich genesene Personen, deren Infektion nachweislich länger als drei Monate her ist, sind damit weiterhin ausgeschlossen vom organisierten Amateursport.

Mehr zum Thema:

https://kvfsoe.de/2022/02/03/amateursport-ohne-beruecksichtigung-kritik-an-verhaeltnismaessigkeit/

(kvfsoe/skl/Foto: skl)