Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. LSB-Mitglieder sind durch den Mitgliedsbeitrag in dieser herausfordernden Zeit allerdings auch beim Einzeltraining durch die ARAG Sportversicherung umfassend geschützt.

Der zwischen dem Landessportbund Sachsen und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert den Sportverein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme.

Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

(lsb/Foto: skl)

 

Konkrete Hinweise dazu online u.a. unter: www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/versicherungsschutz-fuer-sportvereine-rund-um-corona/