Sachsen plant angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Coronavirus-Pandemie ab Montag weitere Lockerungen. Unter Einhaltung von mehreren Auflagen wie dem besonders wichtigen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen zwei Menschen sowie Mund-und-Nasen-Schutz und noch nicht näher benannten Hygienemaßnahmen werden bisherige Einschränkungen, die zum Beispiel Einkaufsläden, Friseure, Schulen oder auch Spielplätze und Gottesdienste betreffen, reduziert.

Grundlage für die Lockerungen bildet die neue Rechtsverordnung des Freistaats, die ab dem 4. Mai 2020 in Kraft treten soll. Auch für den Vereinssport im Freien gibt es demnach gute Nachtrichten.

Denn unter Einhaltung von den besagten Auflagen des Infektionsschutzes ist zum Beispiel das Training im Freien in Außensportanlagen möglich. Das bestätigte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Donnerstagabend bei einer Online-Pressekonferenz des sächsischen Kabinetts.

Die Regelung schließt laut Landessportbund Sachsen (LSB) keine Sportarten aus, mache aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmer jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll  einer Mitteilung des LSB zufolge das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben weiterhin geschlossen.

Der Präsident des Landessportbundes Sachsen, Ulrich Franzen, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung: „Wir freuen uns, dass unsere Vereine wieder loslegen dürfen. Die Infektionsschutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie sind ein großer Einschnitt in das Leben vieler Menschen. Gerade jetzt kann der organisierte Sport deswegen als wichtiger Ausgleich dienen.“

 

Hier geht es direkt zur neuen Rechtsverordnung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona_Schutz_VO_12_2020.pdf

 

(skl/lsb/Foto: skl)