Banken überprüfen ab diesem Oktober, ob der Empfänger einer Überweisung mit dem eingetragenen Namen für das Konto übereinstimmt. Dies geht aus einer Information von vereinswelt.de hervor.
Vereine müssen daher unbedingt prüfen, ob der entsprechende Name beim Bankkonto mit dem Namen, der im Vereinsregister (bzw. beim Registergericht) eingetragen ist, übereinstimmt. Sonst kann es passieren, dass Überweisungen vom Kreissportbund oder Landessportbund nicht ankommen. Das betrifft auch Lastschriften, z.B. des Mitgliedsbeitrages von Kreissportbund und LSB, was wiederum Probleme der Mitgliedschaft verursachen könnte.

(skl/Foto: skl)