Ab sofort sind Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht mehr zugelassen. Das teilte das Landratsamt am Mittwoch auf Anfrage des Kreissportbundes mit Bezug auf die aktuelle Coronavirus-Lage mit.   Änderungen seien aber laut dem Krisenstab vorbehalten. Mittlerweile zählt der Landkreis zu den sogenannten “Risikogebieten” mit einem Siebentages-Inzidenzwert von über 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. 

Daher könne es noch zu Änderungen kommen. Konkrete Aussagen dazu seien bis jetzt noch nicht möglich. Am Nachmittag stünden noch Beratungen im Landratsamt an.

Eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis ab diesem Donnerstag war aufgrund der steigenden Infektionszahlen gemäß der gesetzlichen Vorgaben zunächst angedacht. Landrat Michael Geisler teilte jedoch gegenüber Pirna-TV am Mittwoch mit, es vorerst bei der jetzigen Allgemeinverfügung belassen zu wollen und verweist auf den Freistaat Sachsen, der eine eigene neue Corona-Schutz-Verordnung in diesen Tagen veröffentlichen wolle. Dies sei übergeordnetes Recht.

 

Aktuell ist es so, dass Breitensportveranstaltungen unter Einhaltung der Hygieneregeln und ergänzenden Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung durchgeführt werden können. Doch nur Sportler, Trainer und Betreuer usw. dürfen an Sportveranstaltungen teilnehmenPublikum sei laut Landratsamt bei allen Veranstaltungen untersagt 

Zu “Publikum” zählen nicht nur Fans allgemein oder Zuschauer, sondern auch Begleitpersonen. Das bedeutet zum Beispiel ebenso, dass Angehörige die Sportstätten nicht betreten dürfen und ihre Kinder so am Eingang abgeben und abholen sollen. Die Hygieneregeln wie der Mindestabstände u.a. müssen eingehalten werden. 

 

Mitgliederversammlungen dürfen nach jetzigem Stand der Dinge noch durchgeführt werden. Doch auch hier ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter nach wie vor einzuhalten ist. Dabei können Hilfsmittel wie Orientierungsmarkierungen helfen.

Der Mindestabstand könne bei Versammlungen nur dann verringert werden, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird und eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktnachverfolgung bei den Teilnehmern tatsächlich möglich ist. Eine regelmäßige Durchlüftung der Räumlichkeiten ist von Vorteil. 

 

Vereinsmitglieder, die außerhalb des Landkreises wohnen, können den Landkreis zum Zwecke des Sports, zum Beispiel zum Training bei ihrem Verein oder zu Wettkämpfen bereisen, haben sich jedoch entsprechend der Regeln des Landkreises (z. B. Allgemeinverfügung) zu verhalten. Umgekehrt haben sich bei Veranstaltungen außerhalb des Landkreises alle Teilnehmer an die am jeweiligen Veranstaltungsort aktuellen Regeln (z. B. nach Sächsische Corona-Schutz Verordnung) zu halten.

 

(skl/Foto: skl)