In Sachsen wird es zumindest in den kommenden Tagen keine weiteren pandemiebedingten Verschärfungen geben. Nach dem Bund-Länder-Gipfel am 2. Dezember 2021 hofft das sächsische Kabinett aber, dass die im Freistaat bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens über den 12. Dezember 2021 hinaus fortgesetzt werden können.

Grundlage ist aber auch hier das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz. Neue Anpassungen dort durch den Bundestag sind in Kürze durchaus möglich. Laut Aussagen von Ministerpräsident Michael Kretschmer am Donnerstag habe der Noch-Vizekanzler (und der designierte neue Kanzler) Olaf Scholz zugesagt, sich für eine Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Regelungen einzusetzen.

Die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, sollen demnach möglichst über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. In den Beschlüssen Bund/Länder wurde gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können. Die Beschlüsse seien zudem als Mindeststandards zu verstehen. Die besonders betroffenen Länder werden laut dem Papier „auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.“

Mit Blick auf die noch immer im Vergleich hohe Zahl der Neuinfektionen ist laut Kretschmer in Sachsen nicht damit zu rechnen, dass die derzeitigen Einschränkungen zurückgenommen würden. In Sachsen gelten angesichts der noch immer dramatischen Corona-Lage mit praktisch vollen Covid-19-Krankenhausbetten bereits viele der Regelungen, die in Folge des Bund-Länder-Treffens nun in anderen Bundesländern eingeführt werden.

Was den Sport betrifft: Mit einer Öffnung von Fitnessstudios und Sportstätten ist dem Ministerpräsidenten zufolge in den kommenden Wochen nicht zu rechnen. „Wenn es das Infektionsgeschehen zulasse, dann soll das so schnell wie möglich“ geschehen, sagte Kretschmer dazu. Dafür müsse aber etwa ein „mittleres dreistelliges Niveau“ erreicht sein, was die tägliche Neuinfektionszahl im Freistaat betrifft. Am heutigen Freitag wurden im Vergleich zum Vortag 9.471 neue Infektionen in Sachsen gemeldet.

Die aktuelle Corona-Notfallverordnung gilt vorerst bis einschließlich 12. Dezember 2021

Sachsen ist das Bundesland mit der höchsten Sieben-Tage-Inzident. Vier der sechs am schlimmsten betroffenen Landkreise in Deutschland befinden sich im Freistaat. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bewegt sich die entsprechenden Zahl von Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in diesen Tagen fast konstant bei etwa rund 2.000.

Aktuell sind Sportstätten geschlossen. Ausgenommen vom Nutzungsverbot sind der Schulsport, der Leistungssport, Teilnehmer medizinisch bedingter Kurse und Behandlungen sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Sie dürfen weiterhin Sportangebote nutzen.

Übungsleiter, die die unter 16-Jährigen dabei betreuen, müssen vor dem Zutritt in die Sportstätten einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Es gilt also 3G. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen gesonderten Nachweis vorlegen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie in der Schule getestet werden. Derzeit ist dies in den Einrichtungen mehrmals pro Woche der Fall.

Im Profisport sind keine Zuschauer erlaubt.

Mitgliederversammlungen und andere Gremiensitzung, die nicht aufschiebbar und nicht online durchführbar sind, können unter Einhaltung von 3-G sowie der Abstands- und Hygiene-Regeln noch stattfinden.

(skl/Foto: skl)

 

Die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels am 2. Dezember 2021:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1