Die Corona-Zwangspause im Breitensport geht weiter. Sportstätten bleiben geschlossen. Der Spielbetrieb im Amateurbereich ruht noch mindestens drei weitere Wochen. Denn nach dem Bund-Länder-Online-Gipfel am Mittwoch wird der Lockdown auch im Freistaat Sachsen verlängert. An diesem Freitag soll eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen werden, die ab Montag, dem 15. Februar, in Kraft tritt und bis einschließlich 7. März gelten soll. 

Die meisten bisherigen Regelungen bleiben nach Aussagen aus dem sächsischen Kabinett bestehen, das sich den Beschlüssen aus den jüngsten Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und den Bundesministern anschließen will.  Dies wurde auf einer Pressekonferenz der sächsischen Regierung dazu am Donnerstag so erläutert.  

Demnach bleibt es bei den Kontaktbeschränkungenwonach sich Personen eines Haushalts nur mit einer Person eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Das Tragen von medizinischen Masken in Bussen und Bahnen sowie bei Einkaufen und in anderen Bereichen soll noch auf Autos ausgeweitet werden. Nämlich dann, wenn im jeweiligen Kraftfahrzeug Personen mitfahren, die nicht zum eigenen Hausstand zählen. 

Weiterhin soll Home-Office – wo sinnvoll und machbar – auch ermöglicht werden. Der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln (1,50 Meter mindestens) behalten ihre Gültigkeit.   

Sport im Freien wie z.B. Joggen oder die Bewegung im Freien mit der im eigenen Hausstand lebenden Familie und bzw. oder einer weiteren Person sind tagsüber aber noch immer möglich.
Die jetzige 15-Kilometer-Radius-Regel kann allerdings gekippt werden, wenn die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis unter 100 liegt, also die Zahl der Neuinfektionen pro Tag binnen einer Woche unter diesem Grenzwert bleibt. Auch Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann unter Beachtung der Kontakt- und Hygieneregeln sowie der Berücksichtigung der in den Nachbarlandkreisen möglicherweise noch geltenden 15 Kilometer-Bewegungsbeschränkung wieder möglich. 

 

Ebenfalls können die Behörden vor Ort beschließen, dass die Ausgangssperre wieder aufgehoben wird, die derzeit von 22 bis 6 Uhr gilt. 

Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die abweichenden Maßnahmen zurückzunehmen.

 

Angestrebt ist deutschlandweit ein Inzidenzwert von unter 50, bestenfalls unter 35. Die Infektionszahlen sinken zwar. Doch noch immer liegen die Werte auch in Sachsen (derzeit laut Robert-Koch-Institut bei 71) darüber. Das Landratsamt meldete am Donnerstag eine Inzidenz für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 126. 

Im Nachbarland Tschechien gibt es indes Bezirke mit Inzidenzen von über 1.000. Die als ansteckender und gefährlicher vermuteten Mutationen des Coronavirus würden sich immer schneller ausbreiten. Daher wurden Tschechien nun auch wie Tirol in Österreich jeweils zum Mutationsgebiet erklärt. In wenigen Tagen, laut Medienberichten ab Sonntagwerden die entsprechenden Grenzen zu Deutschland geschlossen für Einreisende, die in diesen Gebieten ihren Wohnsitz haben. Für berufsbedingte Pendler soll es verschärfte Einschränkungen und mehr Tests geben.   

 

Kitas und Grundschulen dürfen in Sachsen ab Montag (15. Februar) wieder öffnen. Eltern sollten selber entscheiden, ob sie ihre Kinder wieder dort betreuen lassen wollen. Alle weiteren Schulen (außer Abschlussklassen) werden bis 7. März geschlossen bleiben und es gibt Distanzunterricht.  

 

Neu ist z.B. aber auch, dass Friseure ab 1. März wieder öffnen können. Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus ab 15. Februar den so genannten „click & collect-Service“ anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden. 

 

Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf

(online)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12

(als pdf-Datei zum Herunterladen)

 

… die entsprechenden Allgemeinverfügungen sollen in Kürze veröffentlicht werden: 

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

 

 (skl/sachsen.de/Foto: skl)