Mehr Tests ermöglichen, schrittweise öffnen, Vorsicht als Prämisse für weitere Lockerungen: Das sächsische Kabinett hat am Donnerstag die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels vom Mittwochabend besprochen und die Eckpunkte der neuen Corona-Schutz-Verordnung auf den Weg gebracht. Sie soll morgen beschlossen werden und tritt am 8. März 2021 in Kraft.  

Abstands- und Hygienevorgaben gelten weiter. Der Lockdown wird auch in Sachsen bis 28. März 2021 verlängert. Allerdings wird es ab kommenden Montag Lockerungen geben. Diese beziehen sich auf Kontaktbeschränkungen, auf die Öffnung bestimmter Geschäfte wie zum Beispiel Garten- und Baumärkte, auf körpernahe Dienstleistungen und unter anderem auch auf weitere Öffnungen in Schulen, die allerdings erst etwas später gelten sollen. Die vorsichtigen Lockerungen haben ebenfalls Auswirkungen auf den Sport.  

Dazu ist ein Stufenplan vorgesehen, der den Sport mit einbezieht. Die Lockerungen in mehreren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen orientieren sich dabei an den Entwicklungen des Infektionsgeschehens im Freistaat und in den einzelnen Landkreisen.  

Die Obergrenze hierfür liegt bei einem Sieben-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen fünf TagenDiese Grenze hängt mit der zielführenderen Nachverfolgung von infizierten Personen durch die Gesundheitsämter sowie vor allem mit der Verfügbarkeit von Intensivbetten und Betreuungspersonal für Covid-19-Patienten zusammen.  

Das ist geplant: Liegen die jeweiligen Werte im Freistaat UND im Landkreis unterhalb 100 soll im Außenbereich und Außensportanlagen Individualsport alleine und zweit sowie Sport mit Gruppen von bis zu 20 Kindern (unter 14 Jahre) wieder ermöglicht werden. 

Liegen die jeweiligen Werte im Freistaat UND im Landkreis sogar unterhalb 50 sollen zusätzlich auch noch kleine Gruppen mit Erwachsenen (und über 14-Jährigen) mit bis zu 10 Personen im Außenbereich und Außensportanlagen kontaktfreien Sport betreiben dürfen. 

Frühestens ab 22. März sind weitere Lockerungen auch im Sport möglich – bei einem Inzidenzwert von unter 100 in Sachsen UND im Landkreis UND negativen Tests der Aktiven. Kontaktfreier Sport wäre (nur) dann auch im Außenbereich und im Innenbereich, also in Turnhallen, erlaubt. Die Tests sind dann im Sport wie auch in vielen weiteren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verpflichtend. 

Sachsen betonte beim Bund-Länder-Gipfel am Mittwochabend, nicht vorpreschen zu wollen bei den Lockerungen, sondern Vorsicht walten zu lassen. Der Freistaat verweist auf die zuletzt wieder steigenden Infektionszahlen und den wachsenden Anteil der ansteckenderen Mutationen des Coronavirus. Vor allem die der britischen Variante, die bereits bei einem Drittel aller positiven Tests in Sachsen nachgewiesen worden sei. 

“Das Schlimmste wäre, wenn der Erfolg der vergangenen zweieinhalb Monate, der mit sehr viel Kraft und Zumutungen von den Menschen auch hier in Sachsen erbracht worden ist, wieder leichtfertig aufs Spiel gesetzt wird”, warnte Ministerpräsident Michael Kretschmer.  

Der Freistaat hält die bei dem über neunstündigen Gipfel am Mittwochabend “beschlossenen unkonditionierten Öffnungen angesichts der aktuellen und absehbaren Infektionslage sowie Impfquote für nicht vertretbar”, so die veröffentlichte Protokollnotiz. Der Freistaat sei der Ansicht, dass “Öffnungen mit einem verpflichtenden und funktionierenden Testregime gekoppelt sein müssen”.  

Da dafür aber erst einmal die erforderliche, funktionierende Infrastruktur aufgebaut sein müsse, sind nun erst einmal in Sachsen vorsichtige, schrittweise Lockerungen geplant. Aktuell liegt der Freistaat laut den Zahlen des Robert-Koch-Instituts bei einer Inzidenz von 77,2 (mit zuletzt leicht steigender Tendenz), im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beträgt der heute dort berechnete Inzidenzwert bei 95,7, der des RKI aber 66,0. 

Mehr Informationen folgenach der in den kommenden Tagen geplanten Veröffentlichung der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. 

(skl/Foto: skl) 

 

NEUE Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (gilt ab 08. März 2021):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf

(online)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05

(als pdf-Datei zum Herunterladen)