Die aktuelle Sächsischen Corona-Notfallverordung wird um fünf Tage bis zum 14. Januar 2022 verlängert. Darauf hat sich die Regierung des Freistaates am heutigen Dienstag geeinigt. Die Kabinettsmitglieder erwarten bis dahin eine bessere Datenlage.
Derzeit besteht laut Regierungsangaben aufgrund der vergangenen Feiertage ein Meldeverzug bei der Erfassung von mit dem Coronavirus infizierten Personen.
Außerdem will die Staatsregierung die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten. In ersten Januarwoche beraten der Expertenrat der Bundesregierung, die Gesundheitsministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz und der Krisenstab von Bund und Ländern zum Fortgang der Pandemie.
Die Eckpunkte der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung sollen indes an diesem Freitag, dem 7. Januar, feststehen. Die aktuelle Verordnung gilt bis einschließlich 9. Januar 2022.
Zum Vereinssport: Aktuell ist neben Schul- und Leistungssport nur Sport für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erlaubt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Schüler regelmäßig in der Schule getestet werden, daher sind extra Tests für den Zutritt zu Sportangeboten nicht verpflichten für alle unter 16 Jahren. Anleitungspersonal, also Trainer und Betreuer genauso wie Kampf- und Schiedsrichter (ab 16 Jahren) müssen derweil vorab tagesaktuelle (maximal 24 Stunden alte) negative Covid-19-Schnellstests vorlegen.
Es gilt aber dabei stets auch die derzeitigen Kontaktbeschränkungen zu beachten, die seit dem 28. Dezember 2021 verschärft wurden.
Demnach dürfen neben den Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren entweder maximal 10 weitere Personen ab 16 Jahren teilnehmen, die geimpft oder genesen sind. Oder (!) es dürfen stattdessen nur ein Ungeimpfter und eine weitere Person eines anderen Hausstandes mit dabei sein.
Dies würde dann bei der Verlängerung bis 14. Januar ebenfalls beachtet werden müssen.
Fest steht derweil laut Kultusministerium, dass der Schul- und Kitabetrieb unter den bekannten Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen fortgeführt werden soll. Das sieht der neue Entwurf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vor. Die bisherige Verordnung gilt wie die Corona-Notfallverordnung bis einschließlich Sonntag.
Auch der neue Verordnungsentwurf sieht laut einer Medieninformation des Freistaates vom heutigen Dienstag (weiterhin) einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen müssen danach streng getrennt werden.
In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Wie bisher müssen sich Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich testen. Die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung soll bis zum 6. Februar 2022 gelten.
Seit 28. Dezember 2021 in Sachsen geltende Corona-Notfallverordnung:
(skl/Foto: skl)