Von O bis O – von Oktober bis Ostern: Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), das der Bund Mitte September verabschiedet hat.
Nähere Informationen hierzu unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html
Über die darin aufgeführten Basisschutzmaßnahmen hinaus können die jeweiligen Bundesländer abgestuft nach ihrer Infektionslage auf das Pandemiegeschehen reagieren: Dabei sei eine Maskenpflicht in Innenräumen vorgesehen. Eine zwingende Ausnahme sei allerdings bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen.
Die ab Oktober 2022 geltende neue Sächsische Verordnung sieht in Ergänzung zum IfSG unter anderem Folgendes vor: In Bussen und Bahnen ist weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren oder aber Personen, die eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorweisen können, u.a. sind davon wie bisher auch ausgenommen.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist unter dem folgenden Link veröffentlicht worden: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Aktuell gibt es noch keine Einschränkungen für den Sport.
(skl/Foto: skl)