Das „Rezept für Bewegung“ ist eine gemeinsame Initiative der Sächsischen Landesärztekammer, des Sächsischen Sportärztebundes (SSÄB) sowie des Landessportbundes Sachsen (LSB) mit seinen Stadt- und Kreissportbünden, um Menschen zu mehr Bewegung und einem aktiven Lebensstil zu motivieren. Sie wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Richtlinie „Gesundheit und Versorgung“ in diesem Jahr mit 22.500 Euro gefördert und lehnt sich an die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Bundesärztekammer und des Deutschen Sportärztebundes an. Sachsen ist das 14. Bundesland, in dem die Initiative umgesetzt wird.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Ich begrüße sehr, dass das ‚Rezept für Bewegung‘ auch in Sachsen eingeführt wird. Denn Krankheiten zu verhindern ist eine ureigenste ärztliche Aufgabe. Und für unsere Menschen im Freistaat wünsche ich mir, dass viele das ‚Rezept für Bewegung‘ in Anspruch nehmen und sich dadurch motivieren lassen, aktiv zu werden. Mehr Bewegung, mehr Sport sind ein Plus für die eigene Gesundheit. Jeder weiß es. Mehr Menschen müssen es tun.“

LSB-Präsident Ulrich Franzen: „Die Herausforderung besteht darin, Menschen immer wieder zu motivieren, ihren Alltag aktiv zu gestalten und regelmäßig Sport zu treiben. Genau hier setzt das ‚Rezept für Bewegung‘ an. Ärztinnen und Ärzte können mit diesem Rezept ihren Patientinnen und Patienten eine Empfehlung für körperliche Aktivität und eine sportliche Betätigung in einem sächsischen Sportverein aushändigen. Bewegung und Sport werden dabei präventiv wie ein Medikament eingesetzt.“

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer: „Das ‚Rezept für Bewegung‘ ist ein niederschwelliges Angebot für alle sächsischen Bürgerinnen und Bürger, ihr Bewegungsverhalten positiv zu verändern und dieses dann auch langfristig zu erhalten. Damit wollen wir einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der sächsischen Präventionsziele ‚gesund aufwachsen – gesund leben – gesund altern‘ leisten.“

Vorsitzender des SSÄB, Dr. med. Axel Klein: „Aus medizinischer Sicht ist das ‚Rezeptes für Bewegung‘ sehr zu begrüßen. Es kann der entscheidende erste Schritt zu mehr und auch dauerhafter körperlicher Aktivität sein. Denn wenn Patient*innen mit dieser konkreten ärztlichen Empfehlung erst einmal den Zugang zu einem für sie jeweils passenden Bewegungsangebot gefunden haben, stehen die Chancen gut, dass sie dieses auch langfristig weiternutzen.“

Der Weg vom Arzt führt künftig nicht mehr nur zu Apotheke oder etwa einer Praxis für Physiotherapie, sondern zum gesundheitsorientierten Angebot im Sportverein vor Ort. Denn wie zahlreiche Studien belegen, hat geeignete körperliche Bewegung eine hohe Bedeutung bei der Prävention vieler chronischer Erkrankungen. Zudem wirkt sie sich positiv auf Wohlbefinden, Psyche und Körper aus. Dennoch bewegen sich viele Menschen zu wenig und erhöhen damit das Risiko, zu erkranken. Die Coronavirus-Pandemie hat dieses Problem noch einmal verstärkt. Hier könnte das „Rezept für Bewegung“ zum „Erfolgsrezept“ werden. Denn Studien in anderen Bundesländern zeigen bereits, dass Patientinnen und Patienten dem Rat ihrer Ärztinnen und Ärzte vertrauen und ein Großteil eher an einem Gesundheitskurs interessiert ist, wenn dieser auf einer ärztlichen Empfehlung beruht.

Nun ist es auch in Sachsen soweit: ab sofort können die Rezeptformulare unter https://www.sport-fuer-sachsen.de/breitensport/rezept-fuer-bewegung bestellt und verwendet werden. Das Besondere in Sachsen ist, dass sich Patientinnen und Patienten mit ihrem „Rezept für Bewegung“ auch an ihren Kreis- oder Stadtsportbund wenden können – etwa, wenn sie online kein passendes Angebot finden.

Hintergrund:
Ein Rezept im klassischen Sinne ist das „Rezept auf Bewegung“ nicht, vielmehr ähnelt sein Konzept dem des grünen Rezeptes, mit dem Patientinnen und Patienten medizinisch notwendige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen werden. Entsprechend gilt das Ausstellen des „Rezeptes für Bewegung“ als eine freiwillige ärztliche Leistung, die (noch) nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig ist. Auch müssen die jeweils geringfügigen Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren in den Sportvereinen von den Versicherten selbst getragen werden. Einige Sportangebote – insbesondere jene, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet sind –können jedoch von den Krankenkassen finanziell unterstützt werden.

Weitere Informationen und das Bestellformular zum „Rezept für Bewegung“ gibt es auf den Webseiten des LSB sowie des SSÄB e.V.:

https://www.sport-fuer-sachsen.de/breitensport/rezept-fuer-bewegung

https://www.ssaeb.de.

 

(lsb/Foto: lsb)