Mit Einverständnis der Betreiber bzw. Eigentümer dürfen in Sachsen neben Außen- auch wieder Innensportstätten ohne Publikum genutzt werden für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Mit der neuen ab 6. Juni geltenden Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln ergeben sich nun weitere Lockerungen für Sportler und Sportvereine. Wie das Sächsische Sozialministerium (SMS) und auch der Landessportbund (LSB) am Freitagnachmittag mitteilten, wird für die Öffnung und den Besuch von Sportstätten oder den Sportbetrieb im Freien grundsätzlich kein von der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Konzept gemäß der Corona-Schutz-Verordnung mehr verlangt. Anders also, als bei den Regelungen zur Öffnung und zum Besuch von anderen Einrichtungen, zu welchen zum Beispiel auch Freibäder und Hallenbäder zählen.
Für Sportstätten (laut SMS also die Träger, nicht die einzelnen Vereine) müsse nichtsdestotrotz jeweils ein eigenes schriftlich vorliegendes Hygienekonzept vorhanden sein.
Der LSB teilt indes noch ergänzend mit: Wenn die Kommune Verpächter/Vermieter der Sportstätte ist und deren Benutzung durch den Verein von einem genehmigten Konzept abhängig macht, könnte ein Hygienekonzept doch erforderlich sein.
Außerhalb der Sportstätten im Freien sind auch keine Wettkämpfe mit Publikum erlaubt. Bei der Beantragung der Sondernutzung für Wettbewerbe bei der Kommune muss etwa laut Sozialministerium ein eigens für den Wettkampf konzipiertes Hygienekonzept vorgehalten werden.
Grundlegende Regelungen für Hygienefragen im Hinblick auf Sportstätten sind insbesondere in der Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln aufgeführt.
Eine Großzahl der Spitzensportverbände hat sportartspezifische Übergangsregeln erstellt. Der DOSB hat diese zusammengestellt und aktualisiert diese unter dem LINK SPORTARTSPEZIFISCHE REGELN. Neu geregelt ist außerdem, dass auch die Empfehlungen der Fachverbände dem zwingend schriftlich zu erstellenden Hygienekonzept einer Sportstätte nach § 4 Absatz 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung als Grundlage dienen.
(skl/Foto: skl)
Weitere Informationen gibt es hier:
Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln (ab 6. Juni 2020):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-06-04.pdf
(Online-Link)
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-06-04
(pdf-Dokument zum Herunterladen)
Corona-Schutz-Verordnung (ab 6. Juni 2020):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-03.pdf
(Online-Link)
SMS-Corona-Schutz-Verordnung_03062020
(pdf-Dokument zum Herunterladen)
Corona-FAQ-Katalog vom Landessportbund (veröffentlicht am 5. Juni 2020):
CORONA – FAQ-Katalog LSB neu04062020