Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche vom Dienstag. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.
Also eine Woche länger als bei den Gesprächen am Dienstag vereinbart. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter. Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen:
1. Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken.
2. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
3. Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin u.ä. sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand.
Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.
4. Das Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre.
5. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft, also auch sportliche Betätigung.
6. Kantinen und Mensen schließen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
NEUE Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 11. Januar 2021):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08.pdf
(online)
SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08
(pdf-Dokument zum Herunterladen)
NEUE ALLGMEINVERFÜGUNG des Freistaates Sachsen zu den Hygieneregeln (gültig ab 11. Januar 2020):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-01-08.pdf
(online)
SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-01-08
(pdf-Datei zum Herunterladen)
NEUER Frage-Antwort-Katalog des Landesssportbundes zum Thema Corona-Pandemie und Sport vom 11. Januar 2021:
(www.sachsen.de/skl/Foto: skl)