Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte mit seiner neuen Allgemeinverfügung vom vorigen Donnerstag ermöglicht, dass ab dem heutigen 6. April 2021 kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Außensportstätten wieder erlaubt ist. Dabei spielt die Sieben-Tages-Inzidenz aktuell keine Rolle. Auch die Vorlage negativer Covid-19-Tests für die Teilnehmer ist dafür nicht erforderlich. Diese Option sehe die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung vor. 

Die Lockerungen treten in Kraft, da in Sachsen die maximale Kapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstationen NICHT überschritten ist. Er bei einem Überschreiten dieses Wertes müssen Lockerungen wie diese wieder zurückgenommen werden. Am heutigen Dienstag waren sachsenweit 1.037 dieser Betten belegt.

 

Mehr dazu:

FAQ-Katalog des Landessportbundes Sachsen:
LSB_010421_NeueCORONAFAQ

 

Neue Corona-Schutz-Verordnung von Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf

 

Neue Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-31.pdf

 

Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html

 

(skl/Foto: skl)