Die Sportministerinnen und -minister der Bundesländer haben am Montag in einer Telefonkonferenz mit der amtierenden Vorsitzenden der Sportminister-Konferenz, Bremens Sportsenatorin Anja Stahmann, über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie-Strategie beraten.

Zu einer abschließenden Einigung ist es zwar am Montag nicht gekommen, auch nicht zu dem Vorschlag, in der Fußballbundesliga sogenannte Geisterspiele ohne  Zuschauer zu erlauben. Dies teilte das Gremium auf seinem Internetauftritt mit. Die Entscheidung sollte aber demnach bis Dienstagabend in Form eines Umlaufbeschlusses im Bundeskanzleramt vorgelegt werden. …

Die geeinte Position der Sportminister-Konferenz soll die Grundlage sein für die diesbezügliche Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am morgigen Donnerstag über das weitere Vorgehen während der Coronavirus-Pandemie sein.

„Mit ihrem Beschlussentwurf will die SMK einen Rahmen aufzeigen, innerhalb dessen die Länder die Erkenntnisse der ersten Lockerungsstufe auswerten und dann weitere Schritte beschließen können“, sagte die SMK-Vorsitzende Anja Stahmann. Ohne Nennung konkreter Termine sehe der Entwurf des SMK-Stufenplans folgende Schritte vor:

Zunächst solle der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote unter freiem Himmel stattfinden, die Kontaktfreiheit des Sports gewährleistet ist, ein angemessener Abstand zwischen den Sportlern gewährleistet ist sowie die Einhaltung der auch sonst üblichen Hygienemaßnahmen. Einzelne Sportarten werden ausdrücklich nicht genannt, entscheidend sei die Einhaltung der gesundheitspolitisch erforderlichen Maßnahmen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) habe bereits am 7. April 2020 eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung vorgelegt, die sich als Maßstab eigne. Sportartspezifische Vorgaben müssten die Fachverbände entwickeln.

Für das Training von Berufssportlern sowie Kaderathleten gebe es bereits heute in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen. Wo das nicht der Fall sei, solle das nachgeholt werden.

Der Wettkampfbetrieb, gegebenenfalls auch ohne Zuschauer und unter den obengenannten Rahmenbedingungen, könne erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden. „Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist grundsätzlich in jenen Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gesichert werden kann“, sagte die SMK-Vorsitzende Stahmann. Die Zulassung des Wettkampfbetriebs in Kontakt- und Mannschaftssportarten könne erst der letzte Schritt der Lockerungen sein.

„Die Verbreitung des Coronavirus hat zu einschneidenden Beschränkungen im Alltagsleben geführt“, sagte die SMK-Vorsitzende abschließend. „Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang in großer Solidarität mitgetragen.“ Wegen seiner Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Erhaltung der Gesundheit müsse der Sport in einer „für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden“.

Dabei müssten „die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen“, betonte die SMK-Vorsitzende. „Maßgeblich bleiben daher die Einschätzungen der Virologen.“

 

Der DOSB begrüßte indes am Mittwoch in einer eigenen Pressemitteilung „die Ergebnisse der Sportminister-Konferenz“, in der sich alle Teilnehmer einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs ausgesprochen hätte. Dabei sei das Angebot des organisierten Sports, auf Basis der Regeln der SMK und der zehn DOSB-Leitplanken die sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlage für die Wiederaufnahme des Sports zu nehmen, auch vom diesmal zugeschalteten Bundesinnen- und Sportminister Horst Seehofer begrüßt worden.

 

Sachsens Innen- und Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller hatte unterdessen in einem Interview mit MDR Sachsen erklärt, dass Vereinssport ab der kommenden Woche unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen im Freien zugelassen werden könnte. Dazu gehöre laut MDR der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Sportlern. Umkleiden dürften nicht benutzt werden, Sportler müssten sich zu Hause umziehen und duschen. Zuschauer und andere Menschenansammlungen dürfe es nicht geben.

Mehr und konkretere Informationen auch dazu sollen in dieser Woche folgen. Die aktuelle Rechtsverordnung zu den Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen tritt mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft.

(skl/Foto: skl)