Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am heutigen Freitag Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Januar 2022 befristet. Das geht aus einer entsprechenden Meldung des Freistaates hervor:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033317

Demnach werden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Wenn etwa bei privaten Feiern allein Genesene und Geimpfte anwesend sind, gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 20 Personen. Es wird obendrein dringend empfohlen, dass sich alle Beteiligten zuvor testen.

Treffen, an denen mindestens eine Person ohne Impf- oder Genesenennachweis beteiligt ist, bleiben auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person aus einem anderen Hausstand begrenzt.

Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen zählen nicht mit.

Im Sport gibt es praktisch keine Änderungen. Im Profisport kann unter 3G-Regelung für Sportler ohne Zuschauer stattfinden. Breitensport ist nur als Vereinssport für Kinder unter 16 Jahren (sie werden regelmäßig in ihren Schulen getestet, was als Nachweis zählt) möglich. Die Betreuungsperson unterliegt der 3G-Regelung, ein Spielbetrieb kann dabei ohne Zuschauer stattfinden. Rehasport und medizinischer Sport bleibt möglich. Bäder und Saunen sind geschlossen.

Im Wesentlichen werden sonst die derzeitigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten. Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs, Diskotheken und Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben. Großveranstaltungen und landestypische Veranstaltungen bleiben untersagt.

Auch die Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis in Hotspotregionen haben weiterhin Bestand. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind Ausnahmen von den 2G-Regelungen vorgesehen. Die FFP-2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt ebenso bestehen.

Eine neu eingeführte Hotspot-Regelung für die Gastronomie sieht vor, dass in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab dem 13. Dezember 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 1.500 liegt, am nächsten – dem vierten – Tag die Öffnung untersagt ist. Also nicht erst am übernächsten Tag, wie es bisher üblich war.

Die Öffnung ist erst wieder am nächsten Tag möglich, wenn der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 1.500 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Teilnehmer an Beerdigungsfeiern sind verpflichtet, einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen.

An Silvester und Neujahr sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, Anlagen oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt. Zudem dürfen Personen außerhalb der Unterkunft keine Feuerwerkskörper mit sich führen oder abbrennen.

In der Zeit zwischen dem 24. und 26. Dezember 2021 sowie 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gelten in Regionen mit Ausgangsbeschränkungen Ausnahmen für den Besuch von Gottesdiensten.

Ein Teil der Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung wurde inzwischen abschließend durch das Infektionsschutzgesetz geregelt oder eine entsprechende Regelung des Bundes ist vorgesehen. Dies gilt u.a. für die Home-Office-Pflicht oder das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern.

Bundestag und Bundesrat hatten am heutigen Freitag das neue Infektionsschutzgesetz angepasst. Änderungen können in Kürze in Kraft treten. Demnach wird bundesweit auch eine Impfpflicht für Pflege- und medizinische Berufe eingeführt. Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen müssen sich bis Mitte März 2022 impfen lassen.

Mit der nun geänderten Corona-Notfall-Verordnung in Sachsen erfolgt eine Klarstellung, dass bei privaten Zusammenkünften während der Geltungsdauer der Ausgangsbeschränkung beim Verlassen der Unterkunft der Impf- oder Genesenennachweis mitzuführen und im Fall einer Kontrolle zur Prüfung auszuhändigen ist.

Die neue Verordnung wird in Kürze unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Hier befindet sich auch eine kompakte Übersicht mit allen Informationen zur neuen Verordnung:

https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html

 

NEUE Sächsische Notfall-Verordnung (gültig ab 13. Dezember 021 bis 09. Januar 2022):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf

 

(skl/sachsen.de/Foto: skl)