Seit dem 15. Mai 2020 dürfen mit Einverständnis der Betreiber bzw. Eigentümer in Sachsen auch wieder Innensportstätten ohne Publikum genutzt werden für den Trainingsbetrieb, genauso wie zuvor schon Außensportanlagen. Das geht aus Paragraph 6, Punkt 16 der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung hervor.  In der Allgemeinverfügung des sächsischen Sozialministeriums, der Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus‘, sind die Auflagen wie zum Beispiel Abstandsregelungen (1,50 Meter Mindestabstand, usw.) und unter Punkt 13 auch konkrete Hygienemaßnahmen für die Nutzung von Sportstätten aufgeführt.

Dazu zählt vor allem die Erstellung und Einreichung eines entsprechenden umfassenden Hygienekonzeptes durch den jeweiligen Verein. Das Hygienekonzept ist fachliche Grundlage für den Übungsbetrieb und beim Vermieter der Sportstätte einzureichen.
Ein Beispiel für so ein Konzept, das auch genehmigt worden ist durch die jeweiligen Behörden, hat der Sportförderverein Feuerblume e. V. aus Pirna mit freundlicher Genehmigung zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt.
Die blau markierten Kursivangaben und die Allgemeinangaben müssten noch im Hinblick auf den jeweiligen Verein (Antragsteller) angepasst werden.

Das Muster für ein Hygienekonzept ist nachfolgend nachzulesen und herunterzuladen (Word-Format und pdf-Format):

 

Hygienekonzept_2020Muster_verein 

(docx-Datei/Word)

 

Hygienekonzept_2020Muster_verein

(pdf-Datei)

 

„Hygiene KOMPAKT“ ist zudem ein Leitfaden des Vereins, der an alle Mitglieder ausgehändigt werden kann. Hier kommt es nicht so sehr auf die Paragrafen, sondern auf die Verständlichkeit für jedes Vereinsmitglied an. Auch diese Datei hat und der Sportförderverein Feuerblume e. V. mit freundlicher Genehmigung als Muster zur Verfügung gestellt zur freien Verwendung durch weitere Sportvereine:

 

Hygiene KOMPAKT_2020Muster_INFO

(docx-Datei/Word)

 

Hygiene KOMPAKT_2020Muster_INFO

(pdf-Datei)

 

(skl/Foto: skl)