Die Corona-Notfall-Verordnung wird in der kommenden Woche angepasst. Das sächsische Kabinett hat sich vor Kurzem auf die Eckpunkte der neuen Verordnung verständigt, die vom 6 Februar bis 6. März 2022 gelten soll. Die Anpassung greift auch Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom Montag auf. Im Wesentlichen werden die aktuellen Corona-Infektionsschutz-Regeln beibehalten. Da sich die neue Verordnung aber noch in der Anhörungsphase ist, kann es durchaus Änderungen geben.

Im Bereich Sport wurden keine Änderungen mitgeteilt. Was die Zuschauerkapazitäten bei Freizeit- und Sportveranstaltungen betrifft, setzt Sachsen auf einen erst noch geplanten einheitlichen Beschluss, der nach dem nächsten Bund-Länder-Gipfel am 9. Februar möglichst einheitlich auf Bundesebene umgesetzt werden solle. Bis dahin gelte noch die Beschränkung von maximal 1000 Zuschauern unter freiem Himmel.

Die neue Verordnung in Sachsen soll aber kleinere Änderungen und Anpassungen an ähnliche Regelwerke in benachbarten Bundesländern aufgreifen. So soll die Hotspot-Regelung gestrichen werden. Sie galt bisher insbesondere für Gaststätten und Ausgangbeschränkungen. Eine Wiedereinführung sei aber dann möglich, wenn die Krankenhauszahlen bezüglich Covid-19 wieder steigen.

Die Inzidenzgrenze (ab Sieben-Tage-Inzidenz von 1500 Neuinfektionen auf 100000 Einwohner) soll vorerst wegfallen. Der Grund: Mit Blick auf andere Bundesländer wie Berlin (über 2000 zum Teil) zeigt sich, dass die Inzidenz zwar mittlerweile deutlich höher sei als in Sachsen. Jedoch seien auch dort aktuell die Krankenhausbettenkapazitäten mit Corona-Patienten nicht überfüllt. Es gebe noch ausreichend Personal zur Betreuung. Daher falle die Inzidenz weg, es bleibe aber in Sachsen bei der bisherigen Krankenhausbetten-Regelung zur Festlegung von Verschärfungen – Stichwort Überlastungsstufe.

Messen und Kongresse sollen außerdem künftig unter 2G statt 2Gplus möglich sein, unter Einhaltung von bestimmten Quadratmetervorgaben wie sie schon im Handel bekannt seien. Hochzeiten dürfen unter 3G stattfinden mit bis zu 20 Personen, so der Plan. Bisher galten die strengeren Kontaktbeschränkungen auch hier: Zehn Geimpfte oder zwei Ungeimpfte dürfen sich treffen, ausgenommen von der Zählweise sind weiterhin Unter-18-Jähirge. Auch soll künftig bei Dienstleistungen allgemein 2G statt 2Gplus gelten.

Außerdem: Es werde klargestellt, was bisher eigentlich schon gilt bezüglich des Genesenennachweis bei 2Gplus. Denn wer genesen UND doppelt geimpft ist, wird bei 2Gplus-Maßnahmen wie „geboostert“ betrachtet, ohne zeitliche Beschränkung.

Die PCR-Tests seien in Sachsen auch noch nicht knapp, wie andernorts in Deutschland.

Diskos, Clubs und Bars blieben geschlossen, weil dort erfahrungsgemäß die Ansteckungsquote am höchsten war.

Die neue Verordnung soll am kommenden Dienstag beschlossen und in den Tagen danach  veröffentlicht werden.

 

Darüber hinaus:

Das sächsische Kabinett stimmte dem vom Wirtschaftsministerium aufgelegten Programm „Corona-Zuschuss Sachsen Plus“ zu. Mit dem Zuschuss von monatlich mindestens 1.500 Euro werden auch kleine Unternehmen mit Personalverantwortung unterstützt, denen während der Coronakrise bislang nur wenig Hilfen zur Verfügung standen.

(skl/Foto: skl)