Wie bereits angekündigt, hat das sächsische Kabinett am Freitag eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Damit hat es die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ab Montag noch einmal verschärft. Kitas und Schulen, die zuletzt z.B. auch auf der Infektionsfallliste des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge durch Häufungen auffielen, schließenEs gibt allerdings für Schüler eine häusliche Lernzeit, so wie schon im Frühjahr. Die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz wurde ausgeweitet. 

Mund-Nasen-Schutz muss in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie in Bussen und Bahnen und generell an Orten getragen werden, an denen sich Menschen begegnen.  

 

Darüber hinaus besteht die Tragepflicht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzenvor Schulen, Kitas und Kirchen sowie auch in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann. 

Außerdem müssen zahlreiche Geschäfte schließen. Der Verkauf von Lebensmitteln, Tierbedarf u.a. bleibt erlaubt. Poststellen, Banken, Tankstellen und Apotheken sowie weitere Einrichtungen dürfen ebenfalls öffnen (Genaueres dazu online unter: www.sachsen.de). 

 

Einkaufen ist obendrein wie der Sport bzw. Bewegung nur noch im Umkreis von 15 Kilometern des eigenen Wohnbereichs gestattet. Sporthallen bleiben geschlossen. Sport im Freien mit ebenjenen lokalen Beschränkungen zählt zu den wenigen triftigen Gründen, bei denen man sein Zuhause verlassen darf.  

Ferner gibt es ein Verbot, Alkohol in der Öffentlichkeit auszuschenken und zu konsumieren. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. 

 

Auch wurde eine Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen im jeweiligen Landkreis/Kreisfreie Stadt beschlossen. Davon ist aktuell nahezu ganz Sachsen betroffen. Demnach gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung.  

Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist dann nur noch mit triftigem Grund zulässig. Dazu zählen z.B. Arbeit, Lieferverkehr, Pflege und Sterbebegleitung. Die Ausgangssperre gilt indes nicht an Heiligabend und in der Silvesternacht. 

 

Zum Weihnachtfest gibt es auch eine weitere Ausnahmeregelung von 23. Dezember 12 Uhr bis 27. Dezember 12 Uhr, dann dürfen sich zehn Personen (nicht mitgezählt werden Kinder unter 14 Jahren) treffen. An anderen Tagen ist dies nur noch fünf Personen (Kinder ausgenommen) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten erlaubt.  

 

Von Besuchen und von privaten Ausflügen in andere Bundesländer und ins Ausland sei abzusehen. Der Aufruf der Regierung lautet: Bleiben Sie zu Hause! 

 

Sachsen hat derzeit die höchste sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz an Coronavirus-Neuinfektionen in ganz Deutschland. Mit dem jetzigen Schritt will der Freistaat gegensteuern. Gesundheitsämter und andere Behörden sind überlastet. Medizinische Einrichtungen kommen bereits teilweise an ihre Kapazitätsgrenze, was Intensivbetten und Personal betreffen. 

“Die Zeit der Appelle ist jetzt vorbei”, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Freitag bei einer Pressekonferenz in Aue zur aktuellen Situation im Gesundheitsbereich in der Region und in Sachsen. “Jetzt gibt es klare Regeln, die auch kontrolliert werden.” Mildere Mittel hätten nicht funktioniert.  

 

Eine notwendige deutliche Kontaktreduzierung sei nicht erreicht worden, damit die Pandemie eingegrenzt werden konnte. Auch habe man nicht erreicht, dass sich ein Bewusstsein gebildet hat in der Bevölkerung, das ausreichend groß ist, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei sei die Situation derzeit auch viel dramatischer als im Frühjahr und die Menschen nähmen sie aber gleichzeitig viel weniger ernst als im Frühjahr. 

 

Nun solle das ganze Land zur Ruhe kommen. Daher würden jetzt zu Beispiel nicht nur gastronomische Einrichtungen, sondern auch Schulen und Kitas geschlossen werden, wo es eben auch zu viele Interaktionen und Begegnungen zwischen Menschen gebe. Das müsse aufhören. Das Gesundheitssystem drohe zu überfordern. Und es gebe enorme Kosten, wirtschaftliche und gesellschaftliche sowie psychische Kosten. Kontakte müssen beschränkt werden. Anders gehe es nicht, damit die Infektionszahlen sinken.   

 

Daher wurde nun das Verfahren eines sogenannten harten Lockdowns gewählt. Diese Maßnahme muss laut Kretschmer greifen. Sie dürfe nicht verwässert werden. Der harte Lockdown beginnt am 14. Dezember und gilt bis einschließlich 10. Januar 2021 

 

Sollten bei der Konferenz der Minister aller Bundesländer an diesem Sonntag noch zusätzliche Maßnahmen vereinbart werden, würde dies laut Sozialministerium auch auf jeden Fall in die ab Montag geltenden sächsischen Regelungen einfließen.

  

Mehr zu der Pressekonferenz in Aue: 

https://www.facebook.com/Freistaat.Sachsen/videos/689573531758956 

 

Darüber hinaus die Pressekonferenz des Sozialministeriums vom Freitag: 

https://www.facebook.com/Freistaat.Sachsen/videos/380488813238418 

 

Neue Sächsische Coronaschutz-Verordnung: 

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-8419 

 

(skl/Foto: skl)