Seit diesem Jahr müssen auch Vereine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die endgültige Umstellung erfolgt schrittweise mit Ausnahmen. Ab 2028 gibt es allerdings keine Ausnahmen mehr von der E-Rechnungspflicht.
Vereinen wird unter anderem empfohlen, die Pflicht zur E-Rechnung auch zur Umstellung auf die digitale Schatzmeister-Akte zu nutzen. Also auf eine digitale Archivierung.
Schritt eins – falls noch nicht geschehen – wäre dann: Stellen Sie Ihre Kontoauszüge auf PDF-Dateien oder online um – und sparen Sie bares Geld, da Banken für den Versand von Kontoauszügen Portoersatz berechnen.
Die Banken stellen Ihre Kontoauszüge in Ihr elektronisches Postfach bei dem jeweiligen Geldinstitut ein. Per E-Mail werden Sie über das Vorhandensein eines neuen Belegs informiert. Sie können Ihren Kontoauszug aus dem elektronischen Archiv abrufen und auf dem Vereinsrechner speichern.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, online auf Ihre Bankauszüge zuzugreifen. Je nach der von Ihnen eingesetzten Software importieren Sie Ihre gesamten Zahlungen auf Ihren Vereinsrechner.
Bietet Ihre Buchhaltungs- oder Vereinsverwaltungssoftware eine entsprechende Schnittstelle, können Sie dort die Kontodaten automatisch importieren. Sie haben weniger Arbeit und können sicher sein, dass es keine Übertragungsfehler gibt.
Mehr zum Thema gibt es in dem Beitrag von der Plattform vereinswelt.de auch in den KSB-News: HIER.
(skl/dho/Foto: skl)
