Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) steht mit Blick auf das Thema der Corona-Überbrückungshilfe speziell für (semi-)professionelle Sportvereine weiterhin in engem Austausch mit dem Bundesinnenministerium (BMI). Dies teilte der Landessportbund Sachsen vor Kurzem mit.
Bei einem Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, Vertretern des Sportausschusses sowie Repräsentanten von Teamsport Deutschland habe der DOSB nochmals zentrale Punkte zu den Antragskriterien und zum Antragsverfahren platziert und intensiv diskutiert.
Das BMI arbeite derzeit an einem Leitfaden für die Vereine, der in den nächsten Wochen vorliegen soll, damit eine Antragstellung zum 1. September 2020 ermöglicht wird.
Das BMI, das an die Vorgaben des Deutschen Bundestages zu dem Hilfsprogramm gebunden ist, beabsichtigt das Antrags- und Bewilligungsverfahren möglichst unbürokratisch, schnell und gleichzeitig rechtskonform zu gestalten. Sobald wir weitere konkrete Informationen zum Antragsverfahren haben, lassen wir Ihnen diese umgehend zukommen.
Auch die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ prüfe der DOSB umfassend in Bezug auf die Möglichkeiten für den Sport. Nach fachlichen Vorab-Einschätzungen für den Verband seien die DOSB-Mitgliedsorganisationen offenbar grundsätzlich antragsberechtigt und könnten so von dem 25 Milliarden Euro umfassenden Hilfspaket profitieren.
Neben der notwendigen Antragsbegleitung durch einen Steuerberater lässt der DOSB aktuell konkrete denkbare Hilfestellungen von Experten untersuchen und bewerten, um den Mitgliedsorganisationen und auch antragsberechtigten Sportvereinen einen erleichterten Zugang zu den Überbrückungshilfen zu verschaffen, heißt es weiter.
Konkrete Informationen sollen zeitnah folgen, die Antragsfrist ende am 31. August 2020. Der hier nachzulesende Leitfaden des für das Programm federführenden Bundeswirtschaftsministeriums enthält weitere detaillierte Informationen zu den notwendigen Antragsbedingungen, Berechnungen und Prüfungen (Online-Link):
BMWi Leitfaden Überbrückungshilfen_2020
(lsb/skl/Foto: bwmi/skl)