Ab dem heutigen 4. März 2022 gibt es mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen weitereichende Lockerungen im Sport, insbesondere im organisierten Vereinssport. Die Reglungen gelten bis einschließlich 19. März 2022.

Für den Zugang in Innensportstätten gilt so ab sofort 3G. Der Zugang muss nachweislich kontrolliert werden.

Wer Außensportstätten nutzen will, braucht derweil gar keinen Nachweis mehr. Das bedeutet, auch ungeimpfte Sportler und deren Anleitungspersonal bekommen unter Anwendung dieser Vorgaben wieder Zutritt zu den Sportstätten.

Profi- bzw. Kader- und Amateursportler sind laut Landessportbund Sachsen gleichgestellt.

Der KSB hat heute, nach einem Online-Treffen mit dem Landessportbund Sachsen, eine Kompaktübersicht zu den aktuellen Regeln im Vereinssport erstellt.

Darin enthalten sind Informationen zu den neuen Zugangsregeln zum Training, zu Sportveranstaltungen, Schulungen, Mitgliederversammlungen, mit Begriffserklärungen und Hinweisen zu ausführlichen Online-Sammlungen zum Thema.

Hier geht es zur Kompaktübersicht des KSB:
https://kreissportbund.net/wp-content/uploads/2022/03/Kompakt_KSB_Mar22CoronaVereinssport.pdf

 

Weiterführende Informationen:

Freistaat Sachsen (Sozialministerium):

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Landessportbund Sachsen (FAQ):

https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq

Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus

 

(skl/Foto: skl)