Die sächsische Staatsregierung hat eine weitere Verlängerung der geltenden Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am 17. Juli 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 13. August 2022 befristet. Im Wesentlichen werden damit die bisherigen Schutzmaßnahmen verlängert. Lediglich in Teilbereichen wurde eine Anpassung in Anlehnung an die Regelungen anderer Bundesländer vorgenommen. Für den Sport gibt es keine Verschärfungen. Er ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Verordnung zum Nachlesen:
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Juli 2022 – gültig ab 17. Juli 2022 (sachsen.de)
(skl/Foto: skl)