Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Sport. Damit soll die dringend benötigte Modernisierung der Sportinfrastruktur angegangen werden.
Hallen, Plätze und Bäder sollen mit Unterstützung der Mittel fit für die Zukunft gemacht werden. Damit profitiert der organisierte Sport von der Breite bis zur Spitze.
Die nun zunächst zur Verfügung stehenden 333 Millionen Euro ist laut Bund die erste Tranche der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten „Sportmilliarde“. Städte und Gemeinden können ihre entsprechenden Projektanträge bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Fördersumme: 250.000 Euro bis 8 Mio. Euro pro Projekt.
- Der Bund übernimmt 45 % der förderfähigen Kosten – 75 % bei Kommunen im Nothaushalt.
- Gefördert werden Sanierungen von Sporthallen, Frei- und Hallenbädern, Sportplätzen – in Ausnahmefällen auch Neubauten.
- Auch vereinseigene Anlagen können in Abstimmung mit der Kommune profitieren.
Mit der „Sportmilliarde“ setzt der Bund Koalitionsauftrag um: Länder, Kommunen und Vereine erhalten gezielte Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Sportstätten – dort, wo der Bedarf am größten ist.
Vom 10. November 2025 (Start des Interessenbekundungsverfahrens) bis zum 15. Januar 2026 können Landkreise und Kommunen digital ihre Projektskizzen digital einreichen.
Alle Infos und der Antrag: www.bbsr.bund.de/sks2025 👀
Mehr Infos auch beim Landessportbund Sachsen:
https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/bundesprogramm-sanierung-kommunaler-sportstaetten 👀
und
zu den Hintergründen beim Pressedienst des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121638 👀
(skl/ Christiane Schenderlein/Foto: LSB)
