Noch bis zum Sonntag, dem 31. Oktober 2021, können unter anderem auch Vereine und Verbände als Projektträger Anträge einreichen, um 2022 für ihr ehrenamtliches Engagement eine pauschale Aufwandsentschädigung aus dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“ zu erhalten. Der Sächsische Landtag hat dafür 11 Millionen Euro bereitgestellt.

Gefördert wird das Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und im Sport. Personen, die sich durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich engagieren, können über den jeweiligen Projektträger eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung erhalten.

Die vom sächsischen Kabinett überarbeitete Richtlinie für das Förderprogramm enthält in erster Linie Vereinfachungen für Antragsstellende und Ehrenamtliche. So können Nachweislisten auch elektronisch eingereicht werden. Zwischenverwendungsnachweise müssen nicht mehr vorgelegt werden. Und schließlich können Projektträger künftig dort, wo sie es selbst für angebracht halten, die Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln erhöhen.

Die mit der Umsetzung des Programms „Wir für Sachsen“ beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis zum 31. Oktober Anträge für das Jahr 2022 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar sowie bei der Stiftung zu erhalten.

Kontakt: Tel.: 0351/3144 9088 oder 0351/3121 0776; E-Mail: team-wfs@buergerstiftung-dresden.de.

(skl/sachsen.de/Foto: wirfuersachsen)