Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung läuft am Sonntag aus. Das Kabinett hat sich am Dienstag darauf geeinigt, die Verordnung einschließlich der aktuell geltenden Lockdown-Regeln bis zum 9. Mai 2021 zu verlängern. Damit bleibt es vorerst auch dabei, dass kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit und mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Außenbereich bzw. in Außensportstätten gestattet ist. Dies ist inzidenzunabhängig und ohne Tests möglich.
Sport im Freien und Bewegung im Freien gelten weiterhin als triftiger Grund während der Ausgangsbeschränkungen. Unter Berücksichtigung der Hygieneregeln (1,50 Meter Mindestabstand z.B.) und der Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand und eine weitere Person, Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt) ist das also erlaubt.
Die bisherigen Lockerungen müssen erst wieder zurückgenommen werden, wenn in Sachsen die maximale Kapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstationen überschritten ist. In den vergangenen Tagen lag die Zahl bei rund 1.200.
Die jetzige Entscheidung zur Verlängerung der Maßnahmen bis einschließlich 9. Mai gelte in Sachsen erst einmal unabhängig von der durch den Bund auf den Weg gebrachten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Bundesregierung plant aufgrund der absehbaren pandemiebedingten Überlastung im medizinischen Bereich und verschiedener Umsetzung bestimmter bisheriger Beschlüsse der Bund-Länder-Treffen in den verschiedenen Bundesländern deutschlandweit einheitliche Regeln zum Infektionsschutz.
Diese sogenannte “Notbremse” würde auf Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten basieren. Grenzwerte von über 100 Neuninfektionen auf 100.000 Einwohnern reichen für die Rücknahme viele Lockerungen aus, auch im Sport. Bei über Inzidenzwerten von über 200 würde in Kitas nur noch Notbetreuung ermöglicht, Schulen müssten wieder für den Präsenzunterricht dicht gemacht werden. Der Freistaat sieht das kritisch und verweist darauf, dass Bildung Ländersache sei. Prinzipiell werde eine einheitliche Regelung begrüßt. Auch andere Bundesländer sehen noch Abstimmungsbedarf vor einer Gesetzesänderung.
Die Inzidenzwert im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt am heutigen Donnerstag bei 197,9. In Sachsen beträgt er sogar 235,3.
Beschlossen ist die Änderung des bundesweit einheitlich geltenden Infektionsschutzgesetzes aber (noch) nicht. Derweil setzen alle Bundesländer parallel auf möglichst mehr Impfungen. Auch soll weiterhin mehr getestet werden.
Der Bundesrat will sich noch in dieser Woche mit der Änderung befassen. Am kommenden Mittwoch soll das Anliegen in den Bundestag gehen. Doch auch dann könnte es noch dauern, bis die Gesetzesänderung umgesetzt wird. Der verschärfte Lockdown würde bei einem endgültigen Beschluss unabhängig von den nun verlängerten Corona-Schutz-Regeln in Sachsen in allen sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Kraft treten.
(skl/Foto: skl)
FAQ-Katalog des Landessportbundes Sachsen:
LSB_010421_NeueCORONAFAQ
Corona-Schutz-Verordnung von Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-saechsische-corona-schutz-verordnung-2021-03-29-Stand-2021-04-09.pdf
Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln in Sachsen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-31.pdf
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html