Der Landessportbund weist auf aktuelle Abmahnungen an Vereine hin, die sich auf vermeintliche und mitunter tatsächliche Datenschutzverstöße beziehen. Demnach erhalten derzeit Vereine in Sachsen Abmahnschreiben von einer Kanzlei aus Berlin (brandt.legal), die den Vereinen einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und damit einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des fraglichen Mandanten vorwirft. Es wird sowohl die Zahlung einer Schadenersatzforderung als auch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Vereinen gefordert.
Vereine sollten zunächst einmal weder übereilt den geforderten Betrag zahlen, noch sollten sie die unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zurückschicken.
Stattdessen sollte umgehend die eigene Vereinshomepage auf eventuelle Mängel im Bereich des Datenschutzrechtes geprüft werden. Hierbei ging es um Homepages von Vereinen, welche Google Fonts verwenden. Sollten Vereine in ihrer Homepage ebenfalls auf Google Fonts zurückgreifen, benötigen sie zwingend die Einwilligung aller Besucher Ihrer Homepage. Sofern Vereine Google Fonts statisch in Ihre Internetseite eingebunden haben, bestehen laut dem Informationsschrieben des LSB datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich keine Bedenken. Sofern sie jedoch die dynamische Variante der Einbindung gewählt haben, benötigen Vereine aufgrund der Weiterleitung der IP-Adresse des Webseitenbesuchers zwingend dessen vorherige Einwilligung. Diese können Sie über einen sogenannten Consent-Banner abfragen.
Daher ist es wichtig, dass sich die betroffenen Vereine umgehend mit Ihrem Beauftragten für die Vereinshomepage in Verbindung setzen. Weitere Hinweise zur Umsetzung gibt der LSB hier mit Hinweis auf diesen Online-Link: Wie verwende ich Google Fonts DSGVO-konform?: https://usercentrics.com/de/knowledge-hub/google-fonts-dsgvo-konform/
Darüber hinaus sollten Vereine prüfen, ob sie sonstige US-Dienste dynamisch in Ihre Homepage integriert haben. Dann sollten sie ebenfalls einen entsprechenden Consent-Banner vorschalten oder gänzlich auf die dynamische Einbindung von US-Diensten verzichten.
Sollten Vereine ein solches Schreiben erhalten haben, können sie sich an der LSB und ihre Justiziarin wenden, per E-Mail an: wettengel@sport-fuer-sachsen.de. Alternativ könnten sie auch einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf Datenschutzrecht spezialisiert ist.
(lsb/skl/Foto: skl)