Das sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung die neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren moderaten Lockerungen verabschiedet. Die Verordnung tritt ab dem 30. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 17. Juli 2020. Noch vor den dann beginnenden Sommerferien soll eine neue Verordnung folgen, deren Laufzeit über die Ferien hinweg angedacht ist.
Lokale Infektionsgeschehen an Schulen bzw. einem Hort in Roßwein, in Flöha, Penig und vor allem Augustusburg mit positiv getesteten Personen sowie bestimmte Ausbrüche bzw. Entwicklungen in anderen Bundesländern hätten nach Aussagen von Kabinettsvertretern auf einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag auch eine Rolle beim Beschluss zu der neuen Verordnung.
Mit der ab dem 30. Juni in Kraft tretenden neuen Verordnung gilt in Sachsen weiterhin die Kontaktbeschränkung. Das bedeutet Treffen im öffentlichen Raum sind mit einem anderen Hausstand oder mit bis zu 10 Personen erlaubt.
Auch gilt noch immer das Abstandsgebot von 1,50 Meter und das Mund-Nasen-Bedeckungsgebot im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen.
Lockerungen folgen derweil im Bereich der Familienfeiern. So sind ab dem 30. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 statt bislang 50 Personen zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept, aber ohne Tanz. Alle anderen Vorschriften der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig.
Ab dem 29. Juni besteht indes für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren.
Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden. Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen. Damit folgt das Kultusministerium dem dringenden Wunsch der Schulpraxis, vor den Sommerferien keine Veränderungen mehr am eingeschränkten Regelbetrieb vorzunehmen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen durchgeführt werden, wenn die allgemeinen Hygieneregeln und Abstandsgebote eingehalten werden. Dazu zählen die tägliche Gesundheitsbestätigung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – ausgenommen sind betreute Kinder und Personal –, die Einhaltung von Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen sowie die Dokumentation der Kontaktpersonen.
Bei Nichtbeachtung der Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung können je nach Vorfall pro Person Bußgelder zwischen 150 und 25.000 Euro verhängt werden.
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind bundesweit bis Ende August verboten. Eine Ausweitung bis Ende Oktober ist angedacht. In Sachsen könnte aber es je nach Infektionslage unter Umständen eine frühere Lockerung geben. Klare Angaben dazu gibt es noch nicht. Aussagen zu Sportveranstaltungen insbesondere mit Publikum wurden bei der Pressekonferenz mit Kabinettsvertretern am Dienstagnachmittag nicht getroffen.
(skl/sachsen.de/Foto: skl)
Link zur Übersicht mit den aktuellen Verordnungen/Allegmeinverfügungen:
https://www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/