Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Der Kreissportbund (KSB) ist anerkannter Maßnahmeträger für Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II. Dadurch können seine Mitgliedsvereine Einsatzstellen für eine AGH werden und so Menschen eine sinnvolle Tätigkeit im sportlichen und gesellschaftlichen Umfeld ermöglichen. Gleichzeitig erhalten die Vereine dadurch Unterstützung bei den alltäglich Aufgaben im Verein. Gefördert werden die Maßnahmen durch das Jobcenter.

Ziel der Maßnahmen ist es, arbeitsmarktferne Menschen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen und Schritt für Schritt Integrationsfortschritte zu erzielen.  Darüber hinaus schaffen AGH eine wichtige Form der (sozialen) Teilhabe am Arbeitsleben und dienen als mittelfristige Brücke hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, in denen Teilnehmende zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.