Der Kreissportbund hat nach Gesprächen mit mehreren Vereinen, innerhalb des Vorstandes und des Präsidiums eine neue Sportförderordnung ausgearbeitet. Diese wird bereits bei den bis 11. Dezember 2024 stattfindenden Vereinsanleitungen des KSB vorgestellt werden.

Die neue Ordnung, die ab 2025 die Verteilung der vorhandenen Mittel des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verbindlich und nachvollziehbar regelt, steht nun auch auf die Homepage des KSB zur Verfügung. Sie kann hier gelesen und heruntergeladen werden.

Auch die neuen Antragsdokumente für die Sportförderung 2025 sind jetzt auf der Homepage abrufbar. Die Dokumente stehen dort im Bereich „Sportförderung“ (Übersicht und Kreissportbund) zum Download bereit.

Mit der neuen Sportförderordnung soll künftig unter anderem Bürokratie abgebaut werden durch weniger Anträge. Dadurch erhöht sich obendrein die Förderquote für die einzelnen Anträge. Projekte, die dem Sportangebot im KSB-Mitgliedsverein zugutekommen sollen, können dann eher umgesetzt werden als bisher. Die Abrechnungsfrist verdoppelt sich darüber hinaus von bislang vier auf acht Wochen nach der jeweiligen Projektumsetzung. Vereine haben somit mehr Zeit, und die Förderung für die KSB-Vereine wird dadurch insgesamt viel transparenter.

(skl/Foto: skl)