Sachsens Sportstätten weiter zu sanieren und zu modernisieren ist eine wesentliche Voraussetzung, um sichere Trainingsbedingungen zu schaffen und das Vereinsleben aktiv und attraktiv zu halten. Damit das auch ermöglicht werden kann, werden Fördermittel benötigt. Vereine können dabei unter anderem von mehreren Förderprogrammen profitieren. Für eines davon endet am 30. September 2023 die Antragsfrist für 2024. Hierbei geht es um investive Baumaßnahmen, im Gesamtwert von mehr als 200.000 Euro. Die Antragsdaten dazu müssen bis Ende September 2023 im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Bereits am 15. September 2023 endet die nächste Antragsfrist für Vorhaben, die über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert werden sollen. Hier geht es um mögliche Fördersummen von bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten. Empfänger des Fördergeldes wären Landkreise und Kommunen. Eine Weiterleitung der Fördermittel, zum Beispiel an Sportvereine, ist aber grundsätzlich zulässig.
Weitere aktuelle Förderprogramme für den Sportstättenbau sind zum Beispiel:
- die Richtlinie des Sä. Staatsministeriums des Innern (SMI) für die Sportförderung
- die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der Schulischen Infrastruktur (FöRiSIF), in diesem Fall bei Sporthallenbaumaßnahmen, von denen auch Sportvereinsmitglieder profitieren.
- das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ (bis zu 25.000 Euro Zuschüsse für Sportvereine)
- das Leader Programm (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung)
- die „Kommunalrichtlinie“, also hierbei die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zu weiteren Hinweisen an den Kreissportbund, zum Beispiel per E-Mail an: info@kreissportbund.net.
(skl/Foto: lsb)