Für Maßnahmen von Vereinen mit Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, werden zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt angemeldet. Auch in Sachsen sei demnach eine weitere finanzielle Förderung möglich.

Um schnell auf diese Möglichkeit dieser Förderung reagieren zu können, möchte der Landessportbund Sachsen noch in dieser Woche einen Überblick haben, was es bereits jetzt im Freistaat für Maßnahmen von Sportvereinen (auch ohne Stützpunktförderung) gibt.

Der KSB wurde daher heute darum gebeten, die Projekte bzw. Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine geplant oder bereits durchgeführt werden und für die Förderung in Frage kommen, mitzuteilen. So könne der LSB ggf. eine Budgetierung vornehmen.

Die Zuarbeit des KSB wird nach dieser aktuellen Anfrage bis zum Vormittag des 30. März benötigt, also bis Mittwochmorgen. Die Budgetierung bezüglich der Hilfsmittelaufstockung ist bis 31. März 2022 befristet. Daher die Kurzfristigkeit.

Vereine können sich bis spätestens Mittwoch, 30. März 2022, um 9 Uhr bei Pierre Heinrich melden, telefonisch: 03501-49190-14 oder per E-Mail: heinrich@kreissportbund.net.

(skl/Foto: skl)