Noch bis zum 31. März 2022 kann der Antrag auf ein neues Großsportgerät online im LSB-Programm VermiNet gestellt werden. Das Antragsformular muss im VermiNet vollständig und unter Beachtung der höchstmöglichen Förderquote von 50 Prozent ausgefüllt und anschließend unbedingt FIXIERT werden.
Danach muss der Antrag ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Dem Antrag im Original müssen drei vergleichbare Angebote beigefügt werden und alles zum KSB gesendet werden.
Besonders zu beachten ist bei der Antragstellung das Setzen der Kreuze zum Umsatzsteuer-Vorabzug. Meldet ein Verein, dass er berechtigt ist die Umsatzsteuer abzuziehen, muss der KSB die Umsatzsteuer von der bezahlten Summe (Rechnung) abziehen.
Wer außerdem mehrere Anträge gestellt hat, sollte bitte eine Priorisierung beifügen, angefangen von dem Vorhaben, dass am dringendsten gefördert werden sollte. Pflegegeräte für die Sportstätten werden überdies nur nachrangig gefördert. Geräte im Wert von über 5000,00 Euro bedürfen der Bestätigung des jeweiligen Landesfachverbandes. Diese muss dann dem Antrag beigefügt werden.
(skl/Foto: skl)