Die Coronavirus-Pandemie ist seit fast zwei Jahren und auch weiterhin von einem dynamischen Geschehen geprägt. Dies erfordert eine ständige Anpassung der Regelungen und Maßnahmen, bundesweit und ebenso in Sachsen. Mal muss gelockert werden, mal wieder verschärft – je nach Infektionsgeschehen und der personellen und medizinischen Versorgungslage in den Krankenhäusern.
Der Freistaat Sachsen will eine langfristige Orientierung geben. Nach fast 50 Corona-Schutz- bzw. Corona-Notfall-Verordnungen, die festlegen, unter welchen Bedingungen Treffen oder beispielsweise Öffnungen oder Schließungen von Angeboten und Einrichtungen möglich sind, wurde ein Übersicht ausgearbeitet, die regelt, was unter welchen Bedingungen in der Pandemie gelten kann bzw. soll. Dieser seit vorigem Herbst regelmäßig fortgeschriebene Stufenplan wurde am heutigen Dienstag vorgestellt.
Der Stufenplan basiert auf der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung und den Empfehlungen des RKI. Er stellt tabellarisch übersichtlich dar, welche Maßnahmen ab welcher Inzidenzstufe ergriffen werden. Diese Übersicht soll Orientierung und Perspektive bieten, ist aber juristisch nicht bindend. Die im Stufenplan dargestellten Maßnahmen sind Grundlage für die weitere Diskussion der Corona-Maßnahmen mit dem Sächsischen Landtag sowie im Kabinett. Sie werden der aktuellen Entwicklung entsprechend angepasst. Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung gilt aber weiter, voraussichtlich bis einschließlich 6. Februar 2022.
Der Stufenplan kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Stufenplan-sachsen-220118.pdf
(skl/www.medienservice.sachsen.de/Foto: skl)