Heute ist die geänderte bis 6. Februar 2022 geltende Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung in Kraft getreten. Neben Lockerungen im Sport dürfen Sportstätten nicht nur für Kinder und Jugendliche öffnen. Ab 18 Jahren gilt draußen 2G, drinnen 2Gplus.

Wer jünger als 18 ist, benötigt keinen extra Nachweis für den Zutritt in die Sportstätten. Ausnahme: Wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahren NICHT mehr zur Schule oder Berufsschule geht, dann muss er oder sie laut LSB-Information einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.

Training und Wettkämpfe sind zudem im Vereinssport ohne Kontaktbeschränkungen möglich.

Für Übungsleiter im Vereinssport gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie dürfen laut Landessportbund unter 3G-Bedigungen in die Sportstätten. Im Nachwuchsbereich war dies bereits der Fall.

Mit Verweis auf den Paragrafen 21a, Absatz (14) und den Paragrafen 13, Absätze (2) und (3) der aktualisierten Corona-Notfall-Verordnung (Seiten 10 und 16) gilt 3G für Anleitungspersonal aber auch im Erwachsenbereich.

Übungsleiter müssen also vor dem Zutritt zu Sportstätten generell nachweisen, dass sie geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Dies bestätigte der Landessportbund am Freitag auf Nachfrage des KSB nach Rücksprache mit dem Freistaat.
Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Laut dem Sozialministerium können die Tests auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportstätte durchgeführt werden. Oder sie werden von zertifiziertem Personal bzw. in Testzentren durchgeführt. Dann können die Testnachweise auch 24 Stunden lang für andere Bereiche verwendet werden.

Falls es doch noch anderweitige Aussagen zum Thema Übungsleiter und 3G geben sollte, veröffentlicht auch der KSB eine Mitteilung dazu.

Geänderte Fassung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung (gilt ab 14. Januar 2022 bis 06. Februar 2022, aktuelle Sonderregelungen ab Seite 14):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaNotVO-2021-11-19-Lesefassung-2022-01-12.pdf

 

FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes (Fassung vom 14. Januar 2022):

https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq

 

Weitere Infos/Regelungen vom sächsischen Sozialministerium zum Thema Corona:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

(skl/Foto: skl)