Anlagen und Einrichtungen für die Sportausübung, Bäder und Fitnessstudios sind ab Montag, dem 22. November geschlossen zu halten. Das geht aus der neuen Corona-Notfallverordnung, die ab diesem Montag in Sachsen gilt, hervor.
Sportangebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können jedoch unabhängig davon weiterhin stattfinden. Das Anleitungspersonal für den Nachwuchssport hat ebenfalls Zutritt und muss dafür einen Nachweis entsprechend der 3G-Regel vorweisen. Es muss also geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein. Nachweise sind vor dem Zutritt zur Sportstätte zu erbringen.
Für Schüler gilt weiterhin die Testpflicht in der Schule. Die Tests finden mehrmals pro Woche statt, sie gelten dann auch später für die Sportausübung der Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre.
Eine Kontakterfassung durch Betreiber/Veranstalter hat zu erfolgen.
Entscheidungen der Betreiber zur Sportstättennutzung sind darüber hinaus in jedem Fall Folge zu leisten.
Veranstaltungen des Profisports sind ebenfalls weiterhin möglich, wenn auch ohne Publikum.
(skl/Foto: skl)