Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen am heutigen 8. Juni 2021 unterschritten worden. Gemäß der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden damit ab diesem Donnerstag, dem 10. Juni 2021, weitere Lockerungen auch im Sport möglich sein. Das teilte das Landratsamt heute mit.

Demnach ist Kontaktsport auf Innensportanlagen, also in Sporthallen für Gruppen von bis zu 30 Personen wieder möglich. Die Kontakte der Teilnehmer müssen erfasst werden, tagesaktuelle, von fachlich geschultem Personal durchgeführte Negativtests sind für alle Beteiligten verpflichtend. Grundsätzlich müssen Anleitungspersonen weiterhin stets einen tagaktuellen von fachlich geschultem Personal durchgeführte Negativtest vorweisen. Solch eine kostenlose Testmöglichkeit bekommt man mindestens einmal wöchentlich zum Beispiel in den vielen Testzentren.

Keine Testpflicht besteht für Kinder unter 6 Jahren, für vollständig Geimpfte (= ab 14 Tage nach abschließender Impfung) und für von Covid-19-Genesene (genesen=mindestens 28 Tage nach positivem PCR-Test und maximal 6 Monate nach positivem PCR-Test).

Ab Donnerstag sind obendrein Sportveranstaltungen mit Publikum wieder möglich (mit Kontakterfassung und tagesaktuellem von fachlich geschulten Personal durchgeführten Negativtest und genehmigtem Hygienekonzept für die Veranstaltung).

Darüber hinaus dürfen Schulen und Kitas ab übermorgen wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Private Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen (Kinder unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt) sind auch wieder zulässig. Die Gastronomie kann mit Auflagen wie Kontakterfassung und teils tagesaktuellen Tests im Innenbereich öffnen.

Zusätzliche Öffnungsschritte bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 treten allerdings gemäß aktueller Corona-Schutz-Verordnung erst dann in Kraft, wenn die Inzidenz an 14 Tagen in Folge unter 35 liegt. Derzeit sind wir im hiesigen Landkreis am dritten Werktag (Sonn- und Feiertage zählen laut Landratsamt nicht mit) hintereinander unter 35.

Alle bisherigen Regelungen zum Sport im Außenbereich bzw. in den Außensportanlagen bleiben gültig. Die neue Corona-Schutzverordnung soll am kommenden Montag, dem 14. Juni 2021, in Kraft treten.

 

(skl/Foto: skl)