Die seit diesem April geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen in Sachsen wurden vor Kurzem bis einschließlich 9. Mai verlängert. Sie gelten erst einmal unabhängig von der durch den Bund auf den Weg gebrachten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Bundesregierung plant aufgrund der absehbaren pandemiebedingten Überlastung im medizinischen Bereich und verschiedener Umsetzung bestimmter bisheriger Beschlüsse der Bund-Länder-Treffen in den verschiedenen Bundesländern deutschlandweit einheitliche Regeln zum Infektionsschutz.

Diese sogenannte “Notbremse” würde auf Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten basieren. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich (Stand: Montag, 19. April 2021) einig: Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 100 Neuninfektionen auf 100.000 Einwohnern überschreitet, werden Lockerungen zurückgenommen. Es sind zudem Ausgangsbeschränkungen geplant zwischen 22 und 5 Uhr. Aber alleine Joggen und alleine Spazierengehen wäre noch bis 24 Uhr möglich.

Ab einer Inzidenz von 165 nach dem genannten Prinzip sollen Schulen für den Präsenzunterricht geschlossen werden.

Kindern bis 14 Jahren soll es indes ermöglicht werden, in Gruppen von fünf Personen im Außenbereich Sport zu treiben. Anleitungspersonen der Kinder müssten indes ein negatives Covid-19-Testergebnis nachweisen. Ansonsten soll Sport nur kontaktlos höchstens zu zweit oder für Angehörige desselben Hausstandes gestattet sein.

Beschlossen ist die Änderung des bundesweit einheitlich geltenden Infektionsschutzgesetzes aber (noch) nicht. Damit sei frühestens in dieser Woche zu rechnen.

Derweil setzen alle Bundesländer parallel auf möglichst mehr Impfungen. Auch soll weiterhin mehr getestet werden. Der voraussichtlich bis 30. Juni 2021 gesetzlich beschränkte bundesweit verschärfte Lockdown würde bei einem endgültigen Beschluss unabhängig von den nun verlängerten Corona-Schutz-Regeln in Sachsen in allen sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Kraft treten.

(skl/Foto: skl)

 

FAQ-Frage-Antwort-Katalog des Landessportbundes zum Thema Corona und Sport in Sachsen:

https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

 

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