Das Landratsamt hat am 1. April eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie greift die Möglichkeit von inzidenzunabhängigen Lockerungen auf, die nach jetzigem Stand der Dinge am kommenden Dienstag, dem 6. April 2021, in Kraft treten könnten. Davon würde auch der Breitensport profitieren. 

Demnach wäre im Landkreis Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, erlaubt. Die Außensportstätten dürften demnach wieder öffnen im Landkreis, unabhängig vom Sieben-Tages-Inzidenz-Wert.  

Die Corona-Schutz-Verordnung sieht dies als Option vor. Aber: Wenn in Sachsen die maximale Kapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstationen
überschritten ist, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Am heutigen Donnerstag waren es sachsenweit 1.019 dieser Betten.  

Die möglichen Lockerungen ab kommenden Dienstag in mehreren Bereichen setzen laut der seit heute geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung voraus, dass Hygiene- und Testkonzepte vorliegen. Diese sollen neben den sonstigen Hygiene– und Abstandsregelungen vorsehen, dass Nutzer, Besucher und Kunden der ab 6. April möglichen Angebote der Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests gewährt wird. Der Zugang wäre also nur mit Negativ-Test möglich. 

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises lässt dies jedoch im Bereich Breitensport in Außenanlagen aus. Hier steht nichts mehr von der verbindlichen Vorlage von negativen Covid-19-Tests der Teilnehmer vor dem Betreten von Sportanlagen für den kontaktfreien Individualsport alleine, zu zweit oder mit Gruppen von 20 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 6. April 2021 bis einschließlich 18. April 2021. Darüber hinaus gelten u. a. die Regelungsinhalte der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und weitergehender erlassener Rechtsvorschriften, so das Landratsamt in seiner Mitteilung von heute. 

Für den Fall, dass nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung des Landkreises die maximale Bettenkapazität im Freistaat Sachsen (also über 1.300) erreicht wird, hat der Freistaat in seiner Corona-Schutzverordnung Schranken gezogen, welche eine Rücknahme dieser Lockerungen verlangen. 

Link zur neuen Allgemeinverfügung des Landkreises SOE:
 www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html 

Neue Corona-Schutz-Verordnung von Sachsen (ab 1. April gültig):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf 

Neue Allgemeinverfügung zu Hygieneregeln von Sachsen (ab 1. April gültig):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-31.pdf 

(skl/Foto: skl)