Die Turnhallen bleiben vorerst zu für den organisierten Sport. Das geht aus einer Information des Landratsamtes von diesem Montag hervor. Mit Blick auf die im Verlauf der vergangenen sieben Tage in Sachsen (von 86,7 auf heute 112,9) und auch im hiesigen Landkreis (von 76,6 auf heute 79,4) gestiegenen Inzidenzwerte sei vorläufig nicht mit weiteren Lockerungen zu rechnen, die laut der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung nur bei einem rückläufigen Coronavirus-Infektionsgeschehen möglich wären.

Die Werte haben sich aber sogar weiter erhöht. Damit können ab kommendem Montag, dem 22. März 2021, auch keine neuen Lockerungen in Kraft treten. Mithin haben sich beide maßgeblichen Inzidenzen seit dem 08.03.2021 erhöht, so dass weitere Öffnungsschritte nach § 8 Abs. 2 SächsCoronaSchVO aktuell nicht absehbar sind”, heißt es dazu im Wortlaut vom Landratsamt.  

 

Darüber hinaus könnten bestehende Lockerungen unter Umständen schon bald wieder zurückgenommen werden. Dazu müsste der Sieben-Tages-Inzidenzwert 100 im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden sein. Die Zurücknahme der Lockerungen würde dann ab dem zweiten darauffolgenden Werktag erfolgen. 

 

Aktuell ist (kontaktfreier) Individualsport allein, zu zweit oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern (unter 15 Jahre) im Außenbereich beziehungsweise auf Außensportanlagen erlaubt.

 

Sport im Freien und Bewegung im Freien ist zudem unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln auch jenseits einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 als „triftiger Grund“ gestattet.

 

(skl/Foto: skl)

 

Frage-Antwort-Katalog (FAQ) des Landessportbundes Sachsen vom 09. März 2021: 

https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/

(Online)

090321_LSB_CORONA_FAQneu

(pdf-Datei zum Herunterladen)

Weitere wichtige Informationen:

NEUE Corona-Schutz-Verordnung (gültig vom 8. März bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf

(Online)

SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05_neu

(pdf-Datei zum Herunterladen)

NEUE Anordnung des Freistaates zu den Hygieneregeln (gültig bis einschließlich 31. März 2021)

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06.pdf

(Online)

SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-03-06

(pdf-Datei zum Herunterladen)

  

AKTUELLE Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (gilt zunächst ab 8. März 2021 bis 31. März 2021): 

https://www.landratsamt-pirna.de/download/2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis.pdf

(Online)

2021_03_07_Bekanntmachung_Lockerung_Landkreis

(pdf-Datei zum Herunterladen)