Die neuen Vorgaben des Freistaates zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beinhalten keine neuen Lockerungen bezüglich der Sportstättennutzung. Die bestehenden Regelungen zu Hygienemaßnahmen, Konzepten und Mindestabständen gelten weiterhin. Das geht aus der Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln hervor, die beide – nach einer Neufassung vom Donnerstag – bereits am 27. Juni in Kraft treten und bis 17. Juli 2020 gelten.
Demnach bleibt Publikum generell in Sportstätten verboten. Das gilt auch für Begleitpersonen. Nach Auskunft des Sächsischen Sozialministerium (SMS) steht noch nicht fest, wann Publikum wieder zugelassen wird. Training und Wettbewerbe dürfen aber weiterhin stattfinden.
Mannschafts- und Kontaktsportarten sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Hygieneregeln der Fachverbände und die genannte Allgemeinverfügung des SMS eingehalten werden. Das gilt sowohl für das Training, als auch für Wettkämpfe.
Trainingseinheiten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (z.B. gemeinsamer Torjubel und Ähnliches) zu verzichten. Bundesländerübergreifende Wettkämpfe sind nicht statthaft.
Mund-Nasen-Bedeckung ist indes nicht erforderlich, allerdings sollten Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden. Sportgeräte müssen desinfiziert und in Innensportstätten sollte für häufiges Lüften gesorgt werden.
Gemäß den geltenden Empfehlungen der Fachverbände und den gesetzlichen Regelungen ist auch über den 27. Juni 2020 hinaus ein eigenes schriftliches Hygienekonzept für die Sportstättennutzung zu erstellen und umzusetzen. Dies soll insbesondere, soweit möglich, die Abstandsregelung zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhalten. Der zuständigen Behörde muss das Konzept für die Nutzung der Sportstätte aber nicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Es muss aber auf Anfrage zur Verfügung stehen.
Sport im Freien ist möglich unter Einhaltung der Hygieneregeln, die sich aus der Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Freistaates dazu ergeben.
Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern sind indes bundesweit bis Ende August verboten. Eine Ausweitung bis Ende Oktober ist im Gespräch. In Sachsen könnte es aber je nach Infektionslage eine frühere Lockerung geben. Klare Aussagen dazu gibt es noch nicht.
Was andere Veranstaltungen mit einer geringeren Teilnehmerzahl betrifft, gilt nach Auskunft des Sächsischen Sozialministeriums (SMS) nach wie vor das Gebot, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Grundsätzlich können dem Ministerium zufolge Veranstaltungen von Vereinen gemäß § 3 Absatz 1 Sächsische-Coronaschutz-Verordnung unter Beachtung der Hygienevorschriften nach § 4, einschließlich eines veranstaltungsspezifischen Hygienekonzepts und des allgemein geltenden Abstandsgebotes (§ 2 Abs. 7) stattfinden. Im Hygienekonzept muss insbesondere erläutert werden, wie der Mindestabstand angesichts einer ggf. erwarteten hohen Teilnehmerzahl eingehalten werden soll.
Eine der moderaten Lockerungen ab 27. Juni 2020 betreffen Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, familiäre Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern). Sie sind in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten mit bis zu 100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig.
Außerhalb des privaten Bereichs waren bislang 50 Personen zugelassen. Der Veranstalter benötigt ein Konzept entsprechend der Allgemeinverfügung zu den Hygieneauflagen, an das sich die Gäste halten müssen.
Öffnen dürfen außerdem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept, aber ohne Tanz. Alle anderen Vorschriften der jetzigen Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig.
Die regelmäßig aktualisierte Info-Sammlung mit Themen und Antworten rund um das Coronavirus auf der Homepage des Kreissportbundes enthält auch eine weitere Übersicht zu den aktuell geltenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Nachlesen und Herunterladen: ÜBERSICHT.
(skl/Foto: skl)