Auch Sportvereine seien laut Landesportbund Sachsen (LSB) vermutlich antragsberechtigt und könnten vom Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ profitieren. Das gehe aus einem Eckpunkte-Papier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu dem Programm hervor. Laut Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) würden auf Bundesebene noch die genauen Bedingungen geklärt.

Hier geht es zu den Eckpunkten des Überbrückungshilfe-Programms:
eckpunkte-ueberbrueckungshilfe

(lsb/skl/Foto: skl)