Mitglieder können den gezahlten Beitrag nicht von ihrem Sportverein zurückfordern, wenn kein Training stattfindet. Das teilt der Landessportbund Sachsen (LSB) in seinem Hinweiskatalog mit, der nun ebenfalls in die Informationssammlung zur Coronavirus-Krise auf der Homepage des Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgenommen worden ist.
Demnach sei der Mitgliedsbeitrag nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handele sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.
Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins stehe es diesem jedoch grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Coronavirus‘ bestehe nicht.
Die Eindämmung des sogenannten Covid-19-Virus‘ bedeutet indes auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden, betont auch der LSB. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen. (skl/Foto: skl)
Hier geht es direkt zur Informationssammlung des KSB zur Coronavirus-Lage: www.kreissportbund.net/downloads/hinweise-corona/