Dem Landkreis wurden zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als sogenanntes „Kommunales Ehrenamtsbudget“ finanzielle Mittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen im Januar 2019 erlassene Kommunalpauschalenverordnung.
Voraussetzungen für ehrenamtlich geführte Kleinprojekte von Vereinen und Initiativgruppen:
* Für Vereine und Initiativgruppen im Landkreis besteht die Möglichkeit zur Förderung von ehrenamtlich geführten Kleinprojekten. Das Antragsvolumen soll hierbei im Einzelfall zwischen 300 bis 3.000 Euro betragen.
* Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen, die mit dem Ehrenamt im Zusammenhang stehen (zum Beispiel Ehrenamtsmessen), verwendet werden.
* Der Antrag muss bis zum 15. April 2019 beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Büro Landrat, Postfach 10 02 53/54, 01796 Pirna gestellt werden.
* Die Mittel müssen bis zum Ende des Jahres 2019 verwendet werden.
* Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
* Die Förderung von investiven Maßnahmen ist ausgeschlossen.
* Der Ersatz von Aufwandsentschädigungen, Honoraren und vergleichbaren direkten Zahlungen an ehrenamtlich Tätige ist ausgeschlossen.
Die Vergabe der beantragten Fördermittel erfolgt nach inhaltlicher Wertung auf Grundlage eines Kriterienkataloges mittels Punktevergabe.
Weitere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt zum Antragsformular.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
Zum Antragsformular und zum Merkblatt kommt man über den folgenden Link
https://www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html oder über das Logo vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in der rechten Leiste auf der Homepage des Kreissportbundes www.kreissportbund.net.