Die Sieben-Tage-Inzidenzen im hiesigen Landkreis bleiben seit Wochen auf einem konstant hohen Niveau über 1.000. Die Zahl der Neuinfektionen steigt derweil wieder – bundesweit. Doch wenn man sich mit dem Coronavirus infiziert hat, wann und vor allem wie lange muss man eigentlich in häusliche Quarantäne?

Eine positiv getestete Person muss sich grundsätzlich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Der Testtag wird dabei nicht mitgerechnet. Wer einen positiven Schnelltest und dazu auch noch erkältungstypische Symptome wie z.B. Husten, Schnupfen, Durchfall und Kopfschmerzen hat, hat auch das Recht auf die Durchführung eines PCR-Tests.

Es besteht aber die Möglichkeit der Freitestung bei Personen, die (mindestens 48 Stunden vor Fristablauf) keine Symptome aufweisen. Bei einem negativen Schnelltest oder einem negativen PCR-Test dürfte man dann die Quarantäne am siebten Tag nach dem Beginn der Absonderung verlassen. Die Quarantäne endet also mit dem negativen Ergebnis.

Positiv getestete Personen haben ihre häuslichen Kontakte und weitere enge Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis und deren Pflicht zur Absonderung zu informieren. Die Absonderung entfällt für immunisierte Kontaktpersonen. Dazu zählen Kontaktpersonen von positiv Getesteten, die vollständig geimpft ODER geboostert ODER genesen sind.

Wann gilt man genesen oder geimpft und unterliegt als Kontaktperson (!) nicht der Quarantänepflicht?

Der Genesenen-Status ist maximal drei Monate gültig derzeit. Als genesen gilt man frühestens am 28. Tag den Infektionsnachweis. Als vollständig geimpft gilt man ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung. Wer geboostert ist, also eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Der Geimpftenstatus gilt sofort nach der dritten Impfung.

Personen, die laut Antikörpernachweis genesen waren und sich danach einfach oder zweifach geimpft haben, gelten ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis als immunisiert.

Personen, die mittels PCR-Test positiv getestet wurden und sich danach einfach oder zweifach geimpft haben, gelten ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis als immunisiert.

Immunisierte Kontaktpersonen, die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt leben, unterliegen keiner Pflicht zur Absonderung. Die Quarantäne entfällt, jedoch haben diese den Auftrag zur Selbstbeobachtung (Körpertemperatur, Symptome) bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Infizierten. Entwarnung gibt es also erst zwei Wochen nach der bestätigten Infektion, solange man selbst nicht dann auch noch infiziert sein sollte.

Mehr zum Thema Quarantäne: https://www.landratsamt-pirna.de/corona-haeufige-fragen.html

(skl/Foto: skl)