Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 26. April 2022 die Regelungen der bisherigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Wesentlichen verlängert. Die neue Verordnung trat am 1. Mai 2022 in Kraft und ist bis einschließlich 28. Mai 2022 befristet.

Die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und FFP2-Maskenpflichten gelten somit im Wesentlichen weiterhin. Lediglich für den Bereich der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Im organisierten Vereinssport gibt es seit dem 03. April 2022 keine pandemiebedingten Zutrittsbeschränkungen mehr. Das gilt also unter anderem auch für das Training, für Wettkämpfe und andere Sportveranstaltungen und ebenfalls für sämtliche Gremiensitzungen, egal ob drinnen oder draußen. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind tagaktuell nachzulesen auf unserer Homepage im Bereich „News“ unter „Informationen Corona“.

https://kreissportbund.net/news/informationen-coronavirus/

Neue Corona-Schutz-Verordnung (gültig bis einschließlich 28. Mai 2022):
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2022-04-26.pdf

 

(skl/Foto: skl)