Sport mit Publikum im Breitensport- und Freizeitbereich soll bald wieder in Sachsen erlaubt sein. Das geht aus den Eckpunkten für die neue Corona-Schutz-Verordnung hervor, die am heutigen Dienstag vom sächsischen Kabinett besprochen worden sind. Die neue Verordnung, die noch beschlossen werden muss, soll ab 18. Juli 2020 bis Ende August gelten, praktisch über die Dauer der Sommerferien.

Nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping auf einer Pressekonferenz am Dienstag sollen die Kontaktbeschränkungen aber bestehen bleiben. Das bedeutet, Treffen im öffentlichen Raum sind mit einem anderen Hausstand oder mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Auch sollen weiterhin das Abstandsgebot von 1,50 Meter und das Mund-Nasen-Bedeckungsgebot im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen gelten. Hier gab es im Vorfeld Einvernehmen von allen Bundesländern.

Neben Familienfeiern seien allerdings künftig auch Ferienlager, Betriebs- und Vereinsfeiern erlaubt. Ferienlager, Betriebs- und Vereinsfeiern seien dann möglich für bis zu 50 Leute, wenn eine Kontaktnachverfolgung realisierbar ist.

Sport mit Publikum im Breitensport- und Freizeitbereich soll mit Inkrafttreten der neuen Verordnung wieder ermöglicht werden, nicht aber der Profisport mit Publikum.
Rufen, Singen, Schreien sollen dabei aber so weit wie möglich unterlassen werden.
Darüber hinaus sollen Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern ab 1. September 2020 wieder  durchgeführt werden dürfen. Und zwar (nur) dann, wenn eine Kontaktnachverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden können.  Wenn beides machbar ist, gilt dies auch für Sport(groß)veranstaltungen ab 1. September 2020. Volle Stadien seien laut der Gesundheitsministerin jedoch nicht erlaubt.
Alle anderen Veranstaltungen, die eine Kontaktnachverfolgung nicht ermöglichen und die Einhaltung der Hygieneregeln nicht gewährleisten können, bleiben untersagt bis Ende Oktober 2020. Jahrmärkte und Volksfeste sollen ermöglicht werden, wenn genehmigte Hygienekonzepte vorliegen.

(skl/Foto: skl)