Sportvereine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die kurzfristig Hygienekonzepte für Wettkämpfe mit mehr als 50 Zuschauern genehmigen lassen müssen, können sich auch direkt an das Gesundheitsamt des Landkreises in Pirna wenden. Das teilte die Pressestelle des Landratsamtes am Mittwoch auf Nachfrage des KSB mit.

Per E-Mail können die Vereinsvertreter ihr jeweiliges Konzept für den Spieltag mit entsprechender Anfrage an das Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz senden: gesundheitsamt@landratsamt-pirna.de. In dringenden Fälle sei aber auch eine telefonische Rücksprache möglich: 03501-5152500. Über die Homepage des Landratsamtes gebe es zudem bei Bedarf ein entsprechendes Formular zum Herunterladen.

Seit mehr als vier Wochen sind Sportveranstaltungen  mit Publikum wieder erlaubt, der Mindestabstand ist dabei – wo immer möglich – weiterhin einzuhalten. Für Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport (und nur diese) mit bis zu 50 Besuchern wird kein genehmigtes Hygienekonzept benötigt, für die Sportstätte selbst soll aber weiterhin ein Konzept zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes in der aktuellen Coronavirus-Pandemie vorliegen.

Für Sportveranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauern, wie es zum Beispiel sicherlich für Fußballpokalpartien am kommenden Wochenende und eine Woche darauf auch im hiesigen Landkreis der Fall sein wird, müssen Hygienekonzepte auf jeden Fall vorab genehmigt werden.

Dabei müssen die Auflagen der derzeit bis Ende August geltenden Corona-Schutz-Verordnung und der Allgemeinverfügung zu den Hygieneregeln des Freistaates eingehalten werden.
Mögliche neue bzw. der Coronovirus-Lage angepasste Verhaltensregeln und entsprechende Auflagen für den Sport werden ab dem 1. September 2020 erwartet.

(skl/Foto: skl)

 

Allgemeinverfügung (Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus‘, gültig ab 18. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-07-14.pdf

(Online-Link)

SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-07-14

(pdf-Datei zum Herunterladen)

 

Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 18. Juli 2020 bis einschließlich 31. August 2020):

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-07-14.pdf
(Online-Link)

SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-07-14

(pdf-Datei zum Herunterladen)