
Eine Zuwendung wird gewährt, wenn die Mittel ausschließlich für die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit, zum Beispiel für ehrenamtliches Engagement oder Veranstaltungen verwendet werden, die mit dem Ehrenamt zusammenhängen. Die Maßnahmen müssen 2020 durchgeführt werden, weil nur in diesem Zeitraum entstandene Aufwendungen ersetzt werden können. Entsprechende Fördermittel müssen bis Ende 2020 verwendet werden.
Das Antragsformular, Merkblatt und Kontakt können Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abrufen. (skl)